Neuerscheinungen 2019Stand: 2020-02-01 |
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Matthias Menebröcker, Christian Trost
(Beteiligte)
Umsatzsteuer in der öffentlichen Verwaltung - inkl. Arbeitshilfen online
Leitfaden für Städte und Gemeinden
0002. Aufl. 2019. 512 S.
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2019
ISBN: 3-648-12985-6 (3648129856)
Neue ISBN: 978-3-648-12985-2 (9783648129852)
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Alles, was Sie als Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung zum Thema Umsatzsteuer wissen müssen: Das Buch erläutert anschaulich die Grundsätze der Besteuerung der öffentlichen Verwaltung, die allgemeinen Grundlagen des Umsatzsteuerrechts sowie die umsatzsteuerlichen Besonderheiten der Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Außerdem zeigen die Autoren an Hand von vielen praxisnahen Beispielen die aktuellen und künftigen Steuerpflichten auf und geben Tipps zum Umgang mit Betätigungen, die Schwerpunkte von Betriebsprüfungen sind. So lernen Sie, umsatzsteuerrelevante Sachverhalte korrekt zu erkennen und zu beurteilen.
Inhalte:
Grundlagen des Umsatzsteuerrechts und der Besteuerung der öffentlichen Hand
Unternehmereigenschaft nach
2 Abs. 3 UStG a. F. und
2b UStG ab dem 01.01.2021
Vorsteuerabzug der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung
Neu in der 2. Auflage: weitere Fallbeispiele, Schaubilder und Arbeitshilfen, die aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literaturmeinungen wurden eingearbeitet
Arbeitshilfen online:
Anweisungen der Finanzverwaltung
Gesetze
Trost, Christian
Christian Trost ist Diplom-Betriebswirt (FH) und Steuerberater. Er ist Partner und Leiter der kommunalen Steuerabteilung der Concunia Unternehmensgruppe. Darüber hinaus ist er Fachautor und hält bundesweit Seminare und Vorträge. Schwerpunktmäßig berät er Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in steuerlichen Fragestellungen.
Menebröcker, Matthias
Matthias Menebröcker ist als Diplom-Jurist und Steuerberater für die Concunia Unternehmensgruppe tätig. Er ist Fachautor und beschäftigt sich schwerpunkmäßig mit der Besteuerung der öffentlichen Hand.