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Stand: 2020-02-01
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Lutz Bölke, Claus Eiselstein, Sabine Faisst, Volker Haug (Beteiligte)

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg


Systematische Darstellung
Herausgegeben von Haug, Volker
3. Aufl. 2019. 800 S. 240 mm
Verlag/Jahr: MÜLLER (C.F.JUR.), HEIDELBERG 2019
ISBN: 3-8114-4199-X (381144199X)
Neue ISBN: 978-3-8114-4199-6 (9783811441996)

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Aufgrund des weitgehenden Bedeutungsverlustes des Bundeshochschulrechts hat sich ein heterogenes Hochschulrecht der Länder entwickelt. Mit Abschaffung der gesamten Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Zuge der Föderalismusreform 2006 hat in vielen Bundesländern eine intensive Gesetzgebungstätigkeit eingesetzt, was ganz besonders für Baden-Württemberg gilt. Hier fanden seit 1999 nicht weniger als fünf umfassende Novellierungen des allgemeinen Hochschulrechts statt:
Angefangen bei der Einführung von mindestens teilweise extern besetzten Hochschulräten über die Zusammenführung der einzelnen Hochschulgesetze in einem Landeshochschulgesetz bis hin zur Schaffung - jeweils bundesweit singulär - des KIT als Zusammenschluss einer Landesuniversität und einem HGF-Großforschungszentrum und der Dualen Hochschule kommt dem baden-württembergischen Landesgesetzgeber eine im Ländervergleich führende Rolle bei Hochschulrechtsinnovationen zu.

Diese Neuauflage behandelt in systematischer Darstellung weiterhin alle wesentlichen Gebiete des baden-württembergischen Hochschulrechts - von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über die Hochschulverfassung, die Hochschulfinanzierung, die Aufgaben der Hochschulen, die Besonderheiten einzelner Hochschularten, des KIT und der Hochschulmedizin, bis hin zur Rechtsstellung der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals.

Berücksichtigt werden neben den genannten Innovationen des vergangenen Jahrzehnts die Weiterentwicklungen des Hochschulrechts unter veränderten politischen Vorzeichen seit 2011, wozu beispielsweise eine behutsame Re-Akademisierung der Hochschulverfassung sowie die Einführung der Verfassten Studierendenschaft, einer eigenständigen Statusgruppe der Promovenden oder Studiengebühren für EU-Ausländer und Zweitstudierende zählen.

Auch die seit der Vorauflage deutlich restriktiver gewordene Verfassungsrechtsprechung - insbesondere das aufsehenerregende Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs vom November 2016 - wird ausführlich dargestellt, eingeordnet und kommentiert.
Insgesamt lässt sich das Urteil über das Standardwerk in aller Kürze zusammenfassen: Komplett, kompetent, in jeder Hinsicht empfehlenswert.
Prof. Eberhard Ziegler in: Verwaltungszeitung Baden-Württemberg 4/2009