Seit Juli 2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft, hat aber noch nicht umfassend überzeugen können. Neben mehreren Gerichtsentscheidungen und gesetzgeberischen Nachbesserungen insbesondere zum Monatsanfangsproblem haben sich aus der Praxis weitere und neue Fragen ergeben. Allein der Wegfall der
55 SGB I und 76a EStG oder das ungeklärte Problem debitorischer P-Konten sowie die Frage, ob alte Freistellungsbeschlüsse nun weiter gelten oder nicht, bergen ausreichend Zündstoff.