Die hypothetische Einwilligung ist als strafbarkeitseinschränkendes Rechtsinstitut in der Rechtsprechung zum Arztstrafrecht anerkannt, in der Strafrechtswissenschaft jedoch äußerst disputabel. Die Arbeit bemüht sich vor allem um eine zutreffende dogmatische Verortung der Figur im Deliktsaufbau. Im Ergebnis spricht sie sich für die Einordnung der hypothetischen Einwilligung als Fall des fehlenden Pflichtwidrigkeitszusammenhangs auf Rechtswidrigkeitsebene aus. Die Arbeit entwickelt einerseits diesen Ansatz weiter und geht andererseits auf die an ihm bzw. an der hypothetischen Einwilligung geäußerte Kritik ein und weist letztlich auf ihre fehlende Berechtigung hin. Ferner setzt sich die Arbeit mit den im Schrifttum zur hypothetischen Einwilligung vorgebrachten Alternativen kritisch auseinander. Abschließend wird erörtert, dass die Anwendbarkeit der hypothetischen Einwilligung in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden muss.Chuan-Ching Liu studierte Politik- und Rechtswissenschaften an der National University of Kaohsiung in Taiwan mit dem Abschluss LL.M. Im Jahr 2018 wurde er an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert.