In der Mediengesellschaft gewinnt die Öffentlichkeitskommunikation staatlicher Stellen ebenso an Gewicht und Bedeutung wie in der Privatwirtschaft. Im Unterschied zur privaten Öffentlichkeitsarbeit werden staatlichen Stellen dabei jedoch durch das Grundgesetz engere Grenzen gezogen. "Staatswerbung" kann zur Bedrohung für die freie politische Willensbildung des Volkes werden. Gleichzeitig sehen sich Amtsträger gestiegenen Transparenzerwartungen und einer gewandelten Akzeptanzkultur gegenüber, wie unter anderem die Protestbewegungen der letzten Jahre gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund untersucht die an der Goethe-Universität Frankfurt am Main betreute Arbeit die staatliche Öffentlichkeitsarbeit und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen aus verfassungsrechtlicher Sicht. Insbesondere werden die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der staatlichen Werbung für eigene Entscheidungen herausgearbeitet.