Die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen durch Dritte ist für das Arbeitsrecht Normalität. Neben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Akteuren der Betriebsverfassung spielen auch andere Verbände eine Rolle. Insbesondere Sportverbände und Verbände für weitere Berufe wollen das Rechte- und Pflichtengefüge bestimmter Arbeitsverhältnisse durch umfangreiche Verbandsordnungen beeinflussen. Anders als im Tarifvertrags- oder Betriebsverfassungsrecht existieren aber keine gesetzlichen Vorgaben für eine etwaige Bindung an solche Ordnungen. Vor diesem Hintergrund geht die Verfasserin der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Wirkung eine Bindung der Arbeitsvertragsparteien an arbeitsrechtliche Verbandsordnungsinhalte vorstellbar ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik der Verbandsstrafen sowie der Schiedsgerichtsbarkeit untersucht.