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Günter Seefelder
Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft
2019. 100 S. 240 mm
Verlag/Jahr: HDS-VERLAG, WEIL IM SCHÖNBUCH 2019
ISBN: 3-9555428-9-0 (3955542890)
Neue ISBN: 978-3-9555428-9-4 (9783955542894)
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Überblick über den Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft mit Mustervorlagen
Der Betriebserwerb durch eine Auffanggesellschaft vom Insolvenzverwalter hat viele Vorteile. Dieses Modell des Erhalts von lebensfähigen Betrieben wird weiterhin vielfach genutzt. Selbst die Betroffenen, denen ihr Betrieb insolvent geworden ist, sehen in dem Erwerb des Betriebs durch eine Auffanggesellschaft, die etwa der Familie oder Freunden gehört, ein besseres Modell des Erhalts des Betriebs als über den Weg der Sanierung des insolventen Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens. Auch die Insolvenzverwalter sind eher daran interessiert, den Betrieb schnell an eine Auffanggesellschaft zu verkaufen, als ihn lange Zeit zum Zwecke der Sanierung im Insolvenzplanverfahren fortzuführen.
Inhalte: Erwerb eines Betriebs durch eine Auffanggesellschaft, Sanierung im Insolvenzplanverfahren versus Auffanggesellschaft, Erhöhtes Haftungsrisiko der die Sanierung fördernden Unternehmen, Langfristig bleibender Imageschaden des sanierten Unternehmens, Steuerlicher Verlustvortrag, Geringere Transaktionskosten, Übergang des Betriebs auf einen neuen Rechtsträger (
613a BGB) außerhalb eines Insolvenzverfahrens, Betriebsübergang als Vorbedingung für die Sanierung, Regelung des
613a BGB, Regelungen des
613a BGB zum Erwerb eines Betriebs aus der Insolvenz, Regelungen im Kaufvertrag zum Betriebserwerb.
Mit Mustervorlagen zum Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft und der Information der Arbeitnehmer zum Widerspruchsrecht.
Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.