Das Urbar des Hochstifts Augsburg von 1316 ist das älteste und einzige Besitzverzeichnis des Augsburger Hochstifts, das dessen ganzen damaligen Besitz aufführt. Spätere Urbare registrieren immer nur die Besitzungen in einzelnen Regionen. Angegeben sind vor allem die Abgaben, die aus den Höfen und grundherrlichen Rechten fließen sollten. Sie reichen von Südtirol über den Brenner sowie über Nordtirol und den Fernpaß bis ins östliche Allgäu. Sie setzen sich fort ins mittel- und nordschwäbische Getreideland und greifen sogar über den Lech nach Osten in das heutige Oberbayern. Den Schlußpunkt des Urbars bilden der Raum um Dillingen und das besonders ertragreiche Ries. Nachträge betreffen die Stadt Augsburg und Bobingen. Die Verortung vieler ehemaliger hochstiftischer Besitzungen ist ein Hauptanliegen der vorliegenden Edition.