Neuerscheinungen 2010Stand: 2020-01-07 |
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Joseph G. Wolf
Aus dem neuen pompejanischen Urkundenfund
Gesammelte Aufsätze
2010. VII, 219 S. 23,5 cm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2010
ISBN: 3-428-13355-2 (3428133552)
Neue ISBN: 978-3-428-13355-0 (9783428133550)
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Beim Bau der Autostrada Pompeji-Salerno stieß man im April 1959 im südlichen kaum erforschten Vorfeld der Vesuvstadt auf die Reste eines antiken Hauses. Die Notgrabung konnte nur einen kleinen Teil der großzügigen Hausanlage freilegen: ein Stück des Säulenhofs mit fünf anliegenden Speiseräumen. In einem der Speiseräume entdeckte das Grabungsteam einen Korb aus Flechtwerk, der bis zum Rand, sorgfältig gestapelt, mit Urkunden gefüllt war. Dieser Urkundenfund von Murècine ist der bedeutendste Fund römischer Prozeß- und Geschäftsurkunden, der je gemacht worden ist. Seine einzigartige Bedeutung beruht auf der großen Zahl der gefundenen Urkunden, auf ihrem ungewöhnlich guten Erhaltungszustand und auf der Vielfalt der beurkundeten Gegenstände.
Noch bevor die editio princeps 1980 beendet war, setzte eine lebhafte Interpretationsarbeit ein. Zu ihr gehören die Aufsätze, die zum Teil an entlegenem Orte veröffentlicht sind und aus Anlaß einer neuen Edition der Urkunden hier gesammelt vorgelegt werden.
Aus dem InhaIt:
Der Seefrachtvertrag des Menelaos - Die Kondiktionen des C. Sulpicius Cinnamus - Graeca Leguntur - Der neue pompejanische Urkundenfund - Die Streitbeilegung zwischen L. Faenius Eumenes und C. Sulpicius Faustus - Das sogenannte Ladungsvadimonium - Haftungsübernahme durch Auftrag? Eine Urkunde aus dem Jahre 48 n.Chr. - Der neue pompejanische Urkundenfund. Zu Camodecas ´Edizione critica dell´archivio puteolano dei Sulpicii´ - Die "Naulotike" des Menelaos - Seedarlehen oder Seefrachtvertrag? - Die tabellae der Titinia Antracis und die Bürgschaft des Epichares - Eine Eidesdelation und eine Eidesleistung - Anhang - Eine Empfangserklärung aus Herculaneum - Nachweis der Erstveröffentlichungen
Geboren 1930 in Düsseldorf. Dort am Leibniz-Gymnasium 1950 Abitur. Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Neapel. Promotion zum Dr. juris 1959, Habiliation für Römisches und Bürgerliches Recht am 6. Juli 1964 in Göttingen. Berufung am 18. Juli 1964 an die Universität Freiburg i. B. als Nachfolger von Fritz Pringsheim. Berufungen nach Heidelberg, Göttingen und wiederholt nach Wien. Emeritiert September 1998.