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Stand: 2020-01-07
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Tobias Hoymann

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes


Politische Aushandlungsprozesse in der ersten großen und der sozialliberalen Koalition
2010. 230 S. 1 Tabellen. 21 cm
Verlag/Jahr: VS VERLAG FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN 2010
ISBN: 3-531-17277-8 (3531172778)
Neue ISBN: 978-3-531-17277-4 (9783531172774)

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Politische Aushandlungsprozesse in der ersten großen und der sozialliberalen Koalition

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Anton Pelinka
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen "Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. " - Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe "Bildungsplanung" im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aus dem Inhalt:
- Einleitung
- Das 22. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes von 1969 bezüglich der Verlagerung von Kompetenzen im Bildungs- und Hochschulbereich
- Das Hochschulrahmengesetz von 1976
- Folgen der Hochschulrahmengesetzgebung u.a.
Tobias Hoymann ist Staatswissenschaftler und hat an der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften der Universität der Bundeswehr München promoviert.