Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages betritt ein neuer, bedeutender Akteur das Politik- und Regelungsfeld für ausländische Direktinvestitionen. Mit der neuen Kompetenz auch zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge auf dem Gebiet ausländischer Direktinvestitionen in Art. 207 AEUV erfährt die Europäische Union nicht nur eine signifikante Erweiterung ihrer Gemeinsamen Handelspolitik ("GHP"). Sie wird auch vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen gestellt. Dieser aus dem Tübinger Workshop zum Internationalen Investitionsrecht und Europarecht hervorgegangene Tagungsband widmet sich den zahlreichen mit der Übertragung der ausschließlichen Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen von den Mitgliedstaaten auf die EU einhergehenden Fragen, die gleichermaßen für das Internationale Investitionsrecht wie das Europarecht relevant sind.