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Stand: 2020-01-07
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Karlheinz Muscheler

Römische Jurisprudenz - Dogmatik, Überlieferung, Rezeption


Festschrift für Detlef Liebs zum 75. Geburtstag
Herausgegeben von Muscheler, Karlheinz
2011. XI, 758 S. Frontispiz, Abb.; XI, 758 S., 10 schw.-w. Abb., 8 schw.-w. Fotos, 2 schw.-w. Zeichn. 2
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2011
ISBN: 3-428-13163-0 (3428131630)
Neue ISBN: 978-3-428-13163-1 (9783428131631)

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Die Festschrift für Detlef Liebs ehrt einen der profiliertesten deutschen Romanisten. Zahllos sind seine Schriften zur Geschichte des römischen Rechts und der römischen Rechtswissenschaft. Liebs hat sich bleibende wissenschaftliche Verdienste namentlich durch seine Monographien zur Jurisprudenz der Spätantike erworben. Unter dem Globaltitel "Römische Jurisprudenz - Dogmatik, Überlieferung, Rezeption" befassen sich die Beiträge der Festschrift mit der gesamten Geschichte des Römischen Rechts bis ins 19. und 20. Jahrhundert hinein. Akribische Quellenarbeiten markieren einen deutlichen Schwerpunkt des Werks.
Die vorliegende Festschrift ehrt einen der profiliertesten deutschen Romanisten: Detlef Liebs vollendet am 12. Oktober 2011 sein 75. Lebensjahr. Zahllos sind seine Schriften zur Geschichte des römischen Rechts und der römischen Rechtswissenschaft. Bleibende wissenschaftliche Verdienste hat sich Liebs namentlich durch seine Monographien zur Jurisprudenz der Spätantike erworben. Hier gelangen ihm entscheidende Korrekturen an Savignys "Katastrophentheorie" und Levys Theorie des weströmischen "Vulgarrechts".

Liebs war sich nie zu schade, auch für einen breiteren Leserkreis zu schreiben. Dafür stehen sein UTB-Lehrbuch zum Römischen Recht und die "Lateinischen Rechtsregeln und Rechtssprichwörter". 2007 kam das Buch "Vor den Richtern Roms: Berühmte Prozesse der römischen Antike" dazu.

Die Festschrift trägt den Titel "Römische Jurisprudenz - Dogmatik, Überlieferung, Rezeption". Die einzelnen Beiträge namhafter Romanisten des In- und Auslands befassen sich mit Themen aus der gesamten Geschichte des römischen Rechts bis ins 19. und 20. Jahrhundert hinein. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt in der Interpretation einzelner Stellen in den Quellen des römischen Rechts.
"In conclusione, siamo dinanzi ad un volume importante, che va oltre il mero, formale Festschrift, essendo invece fecondo di spunti di riflessione." Prof. Dr. Pierangelo Buongiorno, in: Quaderni Lupiensi, 3/2013