Neuerscheinungen 2011Stand: 2020-01-07 |
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Klaus Schreiber
Handbuch Immobilienrecht
Herausgegeben von Schreiber, Klaus
3., neubearb. u. erw. Aufl. 2011. LXXIII, 1733 S. 23,5 cm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (ERICH), BERLIN 2011
ISBN: 3-503-05893-1 (3503058931) / 3-503-08386-3 (3503083863) / 3-503-12974-X (350312974X)
Neue ISBN: 978-3-503-05893-8 (9783503058938) / 978-3-503-08386-2 (9783503083862) / 978-3-503-12974-4 (9783503129744)
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Dieses Handbuch ist zum einen Nachschlagewerk für die tägliche Entscheidungs- und Beratungspraxis. Zum anderen ermöglicht es, sich Rechtsgrundlagen zu erarbeiten und hierauf aufbauend in die Tiefen des Rechtsgebietes vorzustoßen. Die wichtigsten Gebiete des privaten und öffentlichen Immobilienrechts werden dargestellt. Das Werk enthält Beiträge zum allgemeinen Grundstücksrecht, zum Grundbuchverfahrensrecht, zum Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht sowie zum Zwangsvollstreckungsrecht. Darüber hinaus werden für die Praxis besonders relevante Gebiete behandelt: das Maklerrecht, das Recht der Grundstücksmiete und der Grundstückspacht, das Vertragsrecht der Architekten und Ingenieure, das Wohnungseigentum, das Erbbaurecht und schließlich die Nutzungsrechte, Grundpfandrechte sowie die Vormerkung.
Das Immobilienrecht ist eine weit verzweigte Materie. Rechtsichere Antworten auch auf schwierige Fragen gibt dieses aktuelle Handbuch. Es ist zum einen Nachschlagewerk für die tägliche Entscheidungs- und Beratungspraxis. Zum anderen ermöglicht es dem Leser, sich Rechtsgrundlagen zu erarbeiten und hierauf aufbauend in die Tiefen des Rechtsgebietes vorzustoßen. Fundiert und praxisnah stellt das hochkarätige Autorenteam die wichtigsten Gebiete des privaten und öffentlichen Immobilienrechts dar.
Das Werk enthält Beiträge zum allgemeinen Grundstücksrecht, zum Grundbuchverfahrensrecht, zum Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht sowie zum Zwangsvollstreckungsrecht. Darüber hinaus werden für die Praxis besonders relevante Gebiete behandelt: das Maklerrecht, das Recht der Grundstücksmiete und der Grundstückspacht, das Vertragsrecht der Architekten und Ingenieure, das Wohnungseigentum, das Erbbaurecht und schließlich die Nutzungsrechte, Grundpfandrechte sowie die Vormerkung.