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Marie Kronberg
Seepiraterie und internationales Recht
Pirateriebekämpfung mit Mitteln des Völkerrechts und des Europarechts. Mag.-Arb.
2011. 70 S. 270 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2011
ISBN: 3-86341-015-7 (3863410157)
Neue ISBN: 978-3-86341-015-5 (9783863410155)
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Das Phänomen der Piraterie ist genauso alt wie die Seefahrt selbst. Vor allem in Regionen, die an wichtigen Seefahrtsstraßen liegen oder die keiner eindeutigen territorialen Hoheitsgewalt zugeordnet sind, stellt sie eine Gefahr für die Schifffahrt und die globale Sicherheit dar. Die Handlungsorte haben sich mittlerweile von Atlantik und Karibik in den Indischen Ozean und die asiatischen Küstenstraßen und vor allem an das Horn von Afrika verlagert. Regelmäßig erreichen uns neue Nachrichten über Piratenangriffe vor der somalischen Küste.
Die Frage, wie diese Piraten zu stoppen sind, ist daher von globaler Bedeutung. Sie beschäftigt aktuell nicht nur UNO, NATO und EU, sondern auch viele nationale Regierungen. Der Kampf gegen die Piraten ist jedoch politisch heikel und wirft auch vielfältige rechtliche Fragen und Probleme auf. Da Piraterie nicht in staatlichen Hoheitsgebieten, sondern in der Regel außerhalb des Geltungsbereiches von nationalem Recht, Rechtsprechung und Strafverfolgung stattfindet, ist ihre wirksame Bekämpfung in erster Linie ein Problem des Völkerrechts als internationaler grenzüberschreitender Rechtsordnung. Die nach dem SRÜ vorgesehenen zulässigen Maßnahmen umfassen unter anderem das Aufbringen von Piratenfahrzeugen und die Festnahme der an Bord befindlichen Personen sowie die Beschlagnahme vorhandener Werte. Die Gestaltung und Koordination völkerrechtlicher Maßnahmen obliegt dabei in erster Linie den Vereinten Nationen, und innerhalb dieser dem Sicherheitsrat, welcher im Hinblick auf die Lage vor Somalia in den letzten Jahren diverse Resolutionen erlassen hat. Auf den Inhalt dieser Resolutionen und die damit verbundenen rechtlichen Probleme wird in vorliegendem Buch näher eingegangen. Auch die Tätigkeit von NATO und EU am Horn von Afrika wird in diesem Zusammenhang erläutert. Außerdem dient die Operation ATALANTA als Beispiel für die Voraussetzungen und die Schwierigkeiten eines Militäreinsatzes seitens der EU. Der kostspielige Militäreinsatz von UNO, NATO und EU war bisher wenig erfolgreich: Trotz der massiven Militärpräsenz haben die Piratenangriffe weiterhin zugenommen.
Letztendlich ist daher auch die ATALANTA-Operation nicht die Lösung des Piraterieproblems, sondern kann lediglich kurzfristig und punktuell Abhilfe schaffen. Um die Piraterie am Horn von Afrika endgültig zu beenden sind hingegen tiefgreifendere Maßnahmen zu Wasser und an Land erforderlich, die an der Ursache des Problems ansetzen. Der Bevölkerung muss die Attraktivität der Piraterie, durch verbesserte Lebensverhältnisse an Land und an der Küste, genommen werden.