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Stand: 2020-01-07
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Heinrich Dörner, Dirk Ehlers, Rainer Heß, Dirk Looschelders, Petra Pohlmann, Martin Schulze Schwienhorst, Heinz-Dietrich Steinmeyer (Beteiligte)

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / "Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-ni


- Vorträge, gehalten auf dem 28. Münsterischen Versicherungstag am 20. November 2010
Herausgegeben von Dörner, Heinrich; Ehlers, Dirk; Pohlmann, Petra; Schwienhorst, Martin Schulze; Steinmeyer, Heinz-Dietrich
2011. VII, 38 S. 21 cm
Verlag/Jahr: VVW GMBH 2011
ISBN: 3-89952-635-X (389952635X)
Neue ISBN: 978-3-89952-635-6 (9783899526356)

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Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen.

Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein "Mehr oder Weniger" - eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen.

Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.