Mit der Verabschiedung der Rom II-Verordnung ist eine neue Ära für das Internationale Privatrecht (IPR) in Europa angebrochen. Sie regelt innerhalb ihres Anwendungsbereiches seit dem 11.01.2009 das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse unionsweit einheitlich. Dabei normiert sie jedoch genau wie ihre später erlassenen "Schwester-Verordnungen" Materien der allgemeinen Lehren und Methodik nur bruchstückhaft. Daher steht die europäische Rechtswissenschaft und -praxis vor vielen offenen Fragen, unter anderem: Mit welcher Methodik sollten Unionskollisionsnormen ausgelegt und Lücken geschlossen werden? Wie sollte im EU-IPR qualifiziert werden? Wie sollten Vorfragen beantwortet werden? Diese und weitere methodische Fragestellungen rückt Timo Nehne in den Mittelpunkt seiner Arbeit.