Der einseitigen Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen wurde durch die jüngsten Entscheidungen des BGH zur Zulässigkeit von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche zu neuer Bedeutung verholfen. Robert Tinnefeld untersucht die Legitimität der Annahme konkludenter Einwilligungen in typischen Internetkonstellationen und ordnet diese erstmals umfassend in die allgemeine Zivilrechtsdogmatik ein. Die konkludente Einwilligung ist nach Auffassung des Autors keine optionale Lösungsmöglichkeit für Internetkonstellationen. Stattdessen stellt sie eine verbindliche Rechtsgestaltung dar, gegenüber der eine Akzeptanzpflicht besteht. Neben der Begründung des Erklärungstatbestands bilden vor allem sich hieran anschließende Folgefragen den Schwerpunkt des Werkes. Aufgrund der vom Autor erkannten Parallelen der einseitigen Einwilligung zur Auslobung wird im Rahmen der Auseinandersetzung auch auf eine entsprechende Anwendung der Paragraphen 657 ff. BGB zurückgegriffen. Die Klärung des Verhältnisses zu verwandten Rechtsinstituten und Schrankenbestimmungen bildet den Abschluss der Arbeit.