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Andreas Reich
BRKG, Bundesreisekostengesetz, Kommentar
2012. XVII, 350 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2012
ISBN: 3-406-63282-3 (3406632823)
Neue ISBN: 978-3-406-63282-2 (9783406632822)
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Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläutert der neue Kommentar das Bundesreisekostengesetz unter Berücksichtigung der Landesreisekostengesetze. Schwerpunkte bilden:
- Reisekostenvergütung
- Fahrt- und Flugkostenerstattung
- Wegstreckenentschädigung
- Tagegeld
- Übernachtungsgeld
- Aufwands-und Pauschvergütung
- Erstattung sonstiger Kosten
- Trennungsgeld. Erläutert werden auch Spezialfragen, z.B. Sonderregelungen für Erkrankungen während einer Dienstreise, die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen und Auslandsdienstreisen.
Zum Werk
Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) gehört zu den Kernmaterien des Beamtenrechts. Es regelt die Reisekostenvergütung von Beamten, Richtern und Soldaten. Im Einzelnen geht es beispielsweise um Fahrt- und Flugkostenerstattungen, Wegstreckenentschädigungen, Auslagenerstattungen sowie Aufwands- und Pauschvergütungen bei reisen.
Der neue Kommentar erläutert das Bundesreisekostengesetz praxisorientiert und berücksichtigt dabei auch die Landesreisekostengesetze.
Wichtige Schwerpunkte sind:
- Reisekostenvergütung
- Fahrt- und Flugkostenerstattung
- Wegstreckenentschädigung
- Tagegeld
- Übernachtungsgeld
- Aufwands- und Pauschvergütung
- Erstattung sonstiger Kosten
- Trennungsgeld
Erläutert werden auch Spezialfragen, z.B. Sonderregelungen für Erkrankungen während einer Dienstreise, die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen und Auslandsdienstreisen.
In einem Anhang sind die Trennungsgeldverordnung, die Auslandsreisekostenverordnung und die Auslandstrennungsgeldverordnung abgedruckt.
Vorteile auf einen Blick
- Berücksichtigung der Landesreisekostengesetze
- zahlreiche Beispiele aus der Anwenderpraxis
Zielgruppe
Für Beamte im höheren und gehobenen Dienst in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Soldaten, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, insbes. Fachanwälte für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrer und Studenten an Verwaltungsfachhochschulen und Universitäten.