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Silke Löhr
Prozeßgrundrechte in Deutschland, Frankreich und England
Eine rechtsvergleichende Untersuchung. Dissertationsschrift
2012. 352 S. 352 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2012
ISBN: 3-428-13060-X (342813060X)
Neue ISBN: 978-3-428-13060-3 (9783428130603)
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Ausgangspunkt dieser rechtsvergleichenden Arbeit sind die deutschen Prozeßgrundrechte. Darunter werden nicht nur die ausdrücklich im Grundgesetz in den Art. 19 Abs. 4, 101 und 103 genannten Verfahrensrechte verstanden, sondern auch das allgemeine Prozeßgrundrecht auf ein faires Verfahren. Hierbei konnte zunächst festgestellt werden, daß sowohl England als auch Frankreich den deutschen Prozeßgrundrechten inhaltlich weitgehend vergleichbare Institute kennen. Teilweise ist zwar der Umfang und Rang der gewährleisteten Rechte unterschiedlich, der Zweck - der Schutz des einzelnen im Verfahren - aber immer derselbe.
Ausgangspunkt der rechtsvergleichenden Arbeit sind die deutschen Prozeßgrundrechte. Darunter wurden nicht nur die ausdrücklich im Grundgesetz in den Art. 19 Abs. 4, 101 und 103 genannten Verfahrensrechte verstanden, sondern auch das allgemeine Prozeßgrundrecht auf ein faires Verfahren. Ausgehend von dieser Vergleichsbasis wurden funktionale Äquivalente in den Rechtsordnungen Englands und Frankreichs gesucht. Hierbei stellt die Autorin fest, daß sowohl England als auch Frankreich den deutschen Prozeßgrundrechten inhaltlich weitgehend vergleichbare Institute kennen. Teilweise ist zwar der Umfang der gewährleisteten Rechte unterschiedlich, der Zweck - der Schutz des einzelnen im Verfahren - aber immer derselbe. Während die deutschen Prozeßgrundrechte durchweg Verfassungsrang besitzen ist dies für die Garantien in Frankreich und England nicht durchgängig der Fall. Die deutschen Prozeßgrundrechte weisen ferner eine enge Verknüpfung mit dem Rechtsstaatsprinzip auf. In England finden sich ähnliche Ansätze in Bezug auf das Konzept der rule of law, das sich als ein grundlegendes Verfassungsprinzip darstellt. In Frankreich existiert mit dem Konzept des État de droit zwar ein dem Rechtsstaatsprinzip vergleichbares Konzept. Dieses weist aber im Gegensatz zu dem deutschen und englischen Pendant keine direkten Verknüpfungen mit den Verfahrensrechten auf.
Einleitung
Erstes Kapitel: Prozeßgrundrechte in Deutschland
Begriff der Prozeßgrundrechte - Einzelne Prozeßgrundrechte - Gemeinsame Merkmale der deutschen Prozeßgrundrechte - Ergebnis für Deutschland
Zweites Kapitel: Prozeßgrundrechte in Frankreich
Begriff der Prozeßgrundrechte - Rechtsinstitute vergleichbaren Inhalts - Gemeinsame Merkmale der französischen Verfahrensgarantien und Vergleich mit den deutschen Prozeßgrundrechten - Ergebnis für Frankreich
Drittes Kapitel: Prozeßgrundrechte in England
Begriff der Prozessgrundrechte und Grundprinzipien der englischen Verfassung - Rechtsinstitute vergleichbaren Inhalts - Gemeinsame Merkmale der untersuchten englischen Verfahrensgarantien und Vergleich mit den deutschen Prozeßgrundrechten - Ergebnis für England
Viertes Kapitel: Schlußfolgerungen. Möglichkeit eines gemeinsamen Prozeßgrundrechtsbegriffs
Inhaltlich vergleichbare verfahrensrechtliche Institute in allen drei Rechtsordnungen - Rang innerhalb der Rechtsordnung und Verknüpfung mit grundlegenden Prinzipien - Gemeinsamer Prozeßgrundrechtsbegriff? - Weitergehende Folgerungen für einen gemeinsamen Grundrechtsbegriff - Ausblick: Entwicklungstendenzen der Rechtsordnungen im Hinblick auf ein ius commune europaeum bezüglich der Verfahrensrechte
Literatur- und Sachverzeichnis