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Malte Wienker
Die Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl
Das betriebliche Interesse an der Weiterbeschäftigung von Leistungsträgern, an einer ausgewogenen Personalstruktur und wegen weiterer Belange sowie dessen Berechtigung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 KSchG. Di
2012. 263 S. Tab.; 263 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2012
ISBN: 3-428-13828-7 (3428138287)
Neue ISBN: 978-3-428-13828-9 (9783428138289)
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Die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung schützt die sozial schwächsten Arbeitnehmer. Ausnahmen werden durch
1 Abs. 3 S. 2 KSchG ermöglicht. Der Arbeitgeber kann insbesondere Leistungsträger aus der Sozialauswahl herausnehmen, genauso kann er Altersgruppen bilden, um eine ausgewogene Personalstruktur im Betrieb zu sichern. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das unternehmerische Bedürfnis nach dieser Regelung groß. Aufgrund der rigiden Handhabung durch das BAG entfaltet sie in der Praxis jedoch kaum Wirkung.
Malte Wienker beleuchtet die Anwendungs- und Problemfelder der Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl. Er setzt sich grundlegend mit der Rechtsprechung des BAG auseinander und analysiert die Schwierigkeiten für die Praxis. Anschließend zeigt er alternative Lösungsmöglichkeiten für die denkbaren Fallgruppen auf. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Stufen-Modells zur Herausnahme von Leistungsträgern. Zuletzt unterbreitet er einen Vorschlag für eine Neuformulierung der Vorschriften zur Sozialauswahl.
1. Einleitung
1 Einführung in die Thematik
2 Anlass der Untersuchung: Historische Entwicklung der letzten Jahre - Problemaufriss
3 Ziele der Untersuchung und Gang der Darstellung
2. Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl
4 Tatbestand des
1 Abs. 3 S. 2 KSchG: Vorgehensweise - Betriebliches Interesse - Begrenzung über das Merkmal "berechtigt"
3. Kritische Würdigung der BAG-Rechtsprechung
5 Abwägungsrechtsprechung: Beispiel - Auslegung des
1 Abs. 3 S. 2 KSchG - Ergebnis und weiteres Vorgehen
6 Rechtsprechung zur Sicherung einer bestehenden Personalstruktur: Vereinbarkeit mit
1 Abs. 3 S. 2 KSchG - Ergebnis und weiteres Vorgehen
4. Möglichkeiten der Risikoverringerung
7 Individuelle Vertragsgestaltung
8 Privilegierung durch Auswahlrichtlinien,
1 Abs. 4 KSchG
9 Privilegierung durch Namenslisten,
1 Abs. 5 S. 2 KSchG
10 Ergebnis und Schlussfolgerung
5. Vorschläge für eine praktikable Rechtsprechung
11 Alternative zur Abwägungsrechtsprechung: Modifizierung der Darlegungs- und Beweislast - Wirtschaftliche Gesichtspunkte - Generelle Interessenabwägung
12 Alternative Rechtsprechung zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur: Natürliches Interesse an der Beibehaltung der Personalstruktur - Im Regelfall keine besondere Darlegungslast - Im Ausnahmefall Darlegung konkreter Nachteile - Prüfungsreihenfolge und Rechtsverbindlichkeit
6. Gesetzesvorschlag
7. Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Dr. Malte Wienker wurde am 22. Mai 1981 in Hannover geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie der National University of Singapore. Während seines Promotionsstudiums an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Berliner Büro der Sozietät Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er Rechtsanwalt im Hamburger Büro der Sozietät Hogan Lovells International LLP. Dort ist er als Experte im Bereich Arbeitsrecht tätig.