buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2012

Stand: 2020-01-07
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Jan D. Harke

Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht


2012. 99 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2012
ISBN: 3-428-13986-0 (3428139860)
Neue ISBN: 978-3-428-13986-6 (9783428139866)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Der Band enthält vier Studien zu Grundfragen des römischen Vermögensrechts. Sie gelten der Herausbildung der Vorstellung einer Verpflichtung aufgrund des vertraglichen Leistungsversprechens, der Genese der römischen Vertragsordnung, die sich bei näherem Hinsehen als das Produkt aufeinanderfolgender Vertragssysteme erweist, ferner der in Rom auf Vorsatz begrenzten Haftung für vorvertragliches Fehlverhalten sowie schließlich dem Eigentumserwerb durch Ersitzung, bei dem die römischen Juristen zum Teil auf das Erfordernis eines gültigen Erwerbsgeschäfts verzichteten und so schon den Weg für das moderne Institut des gutgläubigen Erwerbs wiesen.
In diesem Band sind vier Studien zu Grundfragen des römischen Vertragsrechts zusammengefasst: Weshalb entwickelte sich gerade in Rom die in der antiken Welt sonst weitgehend unbekannte Vorstellung, dass die Verpflichtung aus einem Vertrag auf dem Leistungsversprechen beruht, das man mit dem Vertragsschluss abgegeben hat? Gibt es einen Zusammenhang dieser Vorstellung mit dem Wirtschaftssystem in Rom und anderen antiken Kulturen? Wie und mit welchem Konzept ist die römische Vertragsordnung entstanden, die sich aus der Sicht des modernen Betrachters wie ein buntes Sammelsurium ohne Zusammenhang ausnimmt?
Haben wir es statt mit einer Ordnung mit verschiedenen Systemen zu tun, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind? Warum kennt das römische Recht keine umfassende Haftung für vorvertragliches Verschulden, sondern nur die Schadensersatzpflicht für vorsätzliche Schädigung des künftigen Vertragspartners? Warum und unter welchen Voraussetzungen haben die römischen Juristen eine Ersitzung ohne gültiges Erwerbsgeschäft anerkannt? Welcher Zusammenhang besteht mit dem Verständnis des Gebots der guten Treue (bona fides) und der Zuordnung der Ersitzung zum translativen oder originären Eigentumserwerb? Und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den gutgläubigen Erwerb und die modernen Übereignungssysteme?
Vertragsbegriff und antike Wirtschaftsverfassung

Verpflichtung aus Versprechen als Merkmal der römischen Rechtskultur - Andere antike Rechte - Palast- und Tempelwirtschaft in Griechenland und Mesopotamien - Zentralistische Wirtschaft im frühen Rom? - Fazit: Das römische Vertragsrecht: Eine Gnade der späten Geburt

Ein System des römischen Vertragsrechts?

Die herkömmliche Ansicht: Vom Typenzwang zur Vertragsfreiheit - Eine "unfruchtbare" Einteilung? - Die zeitliche Abfolge - Die dogmatische Struktur - Ergebnis

Dolus in contrahendo, Mitverschulden und reine Vermögensschäden im römischen Recht

Culpa in contrahendo oder Haftung für Leistungspflicht? - Dolus in contrahendo beim Austauschvertrag - Eine Erklärung aus der Struktur des Deliktsrechts? - Der Parallelfall des Mitverschuldens - Mitverschulden und die Haftung wegen vorvertraglichen Fehlverhaltens

Gutgläubiger Erwerb und Rechtsgrund

Die usucapio des römischen Rechts - Der Erwerb vom Nichtberechtigten in den Kodifikationen
Verzeichnis der römischen juristischen Quellen

Sachregister