Neuerscheinungen 2012Stand: 2020-01-07 |
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Joachim Sanden, Thomas Schomerus, Falk Schulze, Henrike Wegener
(Beteiligte)
Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes
Mitarbeit: Wegener, Henrike
2012. XVII, 661 S. m. Abb. u. Tab. 235 mm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (ERICH), BERLIN 2012
ISBN: 3-503-14162-6 (3503141626)
Neue ISBN: 978-3-503-14162-3 (9783503141623)
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Der vorliegende Band enthält die Ergebnisse des im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführten Forschungsprojekts "Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes". Grundlage des Regelungskonzepts ist - ausgehend von einer näheren Bestimmung des Ressourcenbegriffs - eine Bestandsaufnahme des Ressourcenschutzes im internationalen, europäischen und deutschen Recht.
Die Vorschläge für das Regelungskonzept fußen auf einem im Projekt entwickelten Modell zur Priorisierung von Rohstoffen. Das Modell stellt auf die Kritikalität bestimmter Metalle, Industriemineralien und Baustoffe sowie auf die Umweltauswirkungen bei der Rohstoffgewinnung ab und nimmt eine Abstufung hinsichtlich der Eingriffsnotwendigkeit vor, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt.
Im Wege der klassischen Instrumentenprüfung haben die Autoren unter besonderer Berücksichtigung des Leitgedankens der "Smart Regulation" ein Set an Instrumenten des Ressourcenschutzes untersucht. Es umfasst stoff-, produkt-, ressourcen-, anlagen- sowie planungsbezogene Instrumente und berücksichtigt deren mögliche Kombinierbarkeit. Das Instrumentenset zeigt eine große Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten auf und vermeidet sektoral geprägte Lösungen. Als zentrales Element des Regelungskonzepts schlagen die Autoren ein Ressourcenschutzgesetz vor, das als subsidiäres Stammgesetz nach dem Vorbild des UVPG gestaltet ist. Dieses subsidiäre Stammgesetz soll Regelungen zum Zweck, zum Anwendungsbereich, zu den Begriffsbestimmungen sowie zu den Grundsätzen des Ressourcenschutzes enthalten. Ressourcenschutz-Instrumente, für die mangels Sachbezug kein anderes Fachgesetz in Frage kommt, sollen ebenfalls im Stammgesetz verortet werden.