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Christoph Ohler
Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
Kommentar zu den Artikeln 56 bis 60 EGV, der Geldwäscherichtlinie und Überweisungsrichtlinie
Softcover reprint of the original 1st ed. 2002. 2012. xiv, 572 S. XIV, 572 S. 190 mm
Verlag/Jahr: SPRINGER, BERLIN 2012
ISBN: 3-642-62823-0 (3642628230)
Neue ISBN: 978-3-642-62823-8 (9783642628238)
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Gegenstand des Kommentars sind die zentralen europarechtlichen Vorschriften zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Art. 56 bis 60 EGV bilden die Magna Charta des europäischen Rechts zum Kapital- und Zahlungsverkehr und beeinflussen das mitgliedstaatliche Recht in seiner gesamten Breite. Die Geldwäscherichtlinie hat die Verpflichtung von Banken, Lebensversicherungsunternehmen und seit kurzem auch von Anwälten, Steuerberatern und anderen Personen zur Verhinderung der Geldwäsche zum Gegenstand. Dazu zählt die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Überweisungsrichtlinie zielt auf höhere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geldzahlungen.
Der Kapital- und Zahlungsverkehr.- Art. 56 EGV.- Art. 57 EGV.- Art. 58 EGV.- Art. 59 EGV.- Art. 60 EGV.- Richtlinie 91/308/EWG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche.- Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen.
Die Artikel 56 bis 60 EGV bilden die Magna Charta des europäischen Rechts zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Nach der Geldwäscherichtlinie sind Banken, Lebensversicherungsunternehmen, Anwälte, Steuerberater und andere zur Verhinderung der Geldwäsche verpflichtet. Dazu zählt die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Überweisungsrichtlinie zielt auf höhere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geldzahlungen.