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Stand: 2020-01-07
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Sandra Sinn

Strafbarkeit grenzüberschreitend operierender verdeckter Ermittler


Zur Verantwortlichkeit für einsatzbedingte Straftaten vor dem Hintergrund des Art. 15 EU-Rechtshilfeübereinkommen. Diss. Univ. Gießen 2011
2012. 238 S. 23 cm
Verlag/Jahr: NOMOS 2012
ISBN: 3-8329-7075-4 (3832970754)
Neue ISBN: 978-3-8329-7075-8 (9783832970758)

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In dieser Abhandlung wird die Strafbarkeit des verdeckten Ermittlers bei einsatzbedingten Auslandstaten vor dem Hintergrund des EU-Rechtshilfeübereinkommens untersucht. Kann ein verdeckter Ermittler für eine Straftat, die im Ausland gerechtfertigt ist oder nicht verfolgt wird, nach deutschem Strafrecht zur Verantwortung gezogen werden?
Die Untersuchung geht auf die Schwierigkeiten einer grenzüberschreitenden Strafverfolgung durch den transnationalen Einsatz verdeckter Ermittler ein, die durch konkurrierende europäische und nationale Vorschriften entstehen. Nach deutschem Strafanwendungsrecht gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die ein deutscher Amtsträger während seines Dienstes im Ausland begeht unabhängig davon, ob die Tat am Tatort strafbar ist oder nicht. Demgegenüber ordnet Art. 15 EU-Rechtshilfeübereinkommen eine Gleichstellung von ausländischen und nationalen verdeckten Ermittlern hinsichtlich der Strafbarkeit für einsatzbedingte Straftaten an.
Im Zentrum der Untersuchung steht somit die Frage, ob aus der in Art. 15 EURÜ normierten Gleichstellung in- und ausländischer Beamter folgen muss, dass ein deutscher verdeckter Ermittler, der im Ausland eine einsatzbedingte Straftat begeht, die dort entweder gerechtfertigt ist oder aber nicht verfolgt wird, auch in Deutschland nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl die Tat nach deutschem Recht strafbar ist.