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Neuerscheinungen 2012

Stand: 2020-01-07
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Maximilian Baßlsperger

Der Beamte als Ehemann und andere kuriose Wahrheiten über unsere Staatsdiener


1. Aufl. 2012. 160 S. mit zahlr. Abb. 170x210 mm
Verlag/Jahr: IBIDEM 2012
ISBN: 3-8382-0400-X (383820400X)
Neue ISBN: 978-3-8382-0400-0 (9783838204000)

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Wer kennt sie nicht, die drei obersten Verwaltungsgrundsätze: Das haben wir schon immer so gemacht! , Das haben wir noch nie so gemacht! und Wo kämen wir denn da hin, wenn wir das so machen würden! .
Man verbindet solche Aussagen stets mit unseren Staatsdienern, deren Entscheidungen in vielen Fällen tatsächlich nur sehr schwer verständlich oder gar nachvollziehbar sind. Dabei wird aber oft verkannt, dass Beamte dazu verpflichtet sind, Gesetze zu vollziehen - mögen diese noch so sinnlos oder widersinnig sein. Dabei kommt es nicht selten zu überaus kuriosen Begebenheiten. Einige davon werden in diesem Buch dargestellt, wobei der Leser vielleicht auch daran denken sollte: Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Die Berichte und Anekdoten des vorliegenden Buches stützen sich (jedenfalls überwiegend) auf wahre Begebenheiten, und der eine oder andere Leser könnte sich als guter und braver Steuerzahler vielleicht auch einmal ärgern. In diesem Fall sollte sich dieser Leser aber an den wohl bekanntesten Satz eines berühmten, immer Hut und Stock tragenden amerikanischen Komikers erinnern: "Jeder Tag, an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag!"
Wichtige Anmerkung für aktive Staatsdiener und solche, die es nach der Lektüre dieses Buches immer noch werden wollen:
Das vorliegende Werk enthält zahlreiche rechtliche Ausführungen. Die Lektüre des Buches stellt deshalb nach Auffassung des Verfassers für Beamte eine wichtige Eigenmaßnahme der dienstlichen Fortbildung dar, die nach Paragraf 42 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung und den entsprechenden Ländergesetzen zu fördern ist.
Hieraus ergeben sich zwei besondere Umstände:
1. Der Kaufpreis des Buches sollte damit durchaus steuerlich absetzbar sein.
2. Konsequenterweise müsste die Lektüre auch während der Dienstzeit ohne Verstoß gegen die aus
61 Abs. 1 Satz 1 BBG (Paragraf 34 Satz 1 BeamtStG) resultierende Pflicht der "vollen Hingabe" zum Beruf möglich sein. Gegebenenfalls ist es aber anzuraten, vorher die Auffassung des Vorgesetzten zu eruieren bzw. bei einer negativen Auskunft die Angelegenheit im Rahmen eines Widerspruches nach Paragraf 126 Abs. 2 BBG (Paragraf 54 Abs. 2 BeamtStG) und / oder im Klagewege nach Paragraf 126 Abs. 1 BBG (Paragraf 54 Abs. 1 BeamtStG) klären zu lassen.
Dr. Maximilian Baßlsperger ist hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg. Er befasst sich im Rahmen der Lehre und Forschung überwiegend mit dem öffentlichen Recht, insbesondere mit dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, sowie mit dem Recht des öffentlichen Dienstes. Vor Beginn seiner Lehrtätigkeit war er zunächst als Rechtsanwalt in Burghausen und anschließend als Referent für Personal und Ausbildung bei der Bezirksfinanzdirektion München tätig. Er verfasste zahlreiche Publikationen zum Thema öffentliches Dienstrecht und ist seit 20 Jahren als Kommentator für das Bayerische Beamtenrecht tätig. Sein Blog zum öffentlichen Dienstrecht erscheint jeden Montag bei rehmnetz.de.