Das Recht der Piraterie was sich zunächst wie ein Widerspruch in sich liest, ergibt doch see- und völkerrechtlich einen Sinn. Denn dieses unterscheidet durchaus feinsinnig zwischen der Piraterie und der Kaperfahrt. Erstere kann nationalstaatlich erlaubt sein doch gilt das auch im internationalen Seerecht? Und wie grenzt man Piraterie von der gesetzlosen Kaperei ab? Paul Stiel hat die spannenden Antworten.