Die Geltung strafverfahrensrechtlicher Garantien für das EU-Kartellverfahren ist seit langem Gegenstand der juristischen Diskussion. Dabei wurde gerade in den letzten Jahren vermehrt kritisiert, dass das EU-Kartellverfahren hinter den strafverfahrensrechtlichen Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurückbleibe. Durch den im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Beitritt der Union zur EMRK und die damit bevorstehende Grundrechtskontrolle durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Thematik noch einmal an Brisanz gewonnen.Ausgehend von der Qualifizierung des EU-Kartellverfahrens als Strafverfahren im Sinn der EMRK untersucht die Autorin die Vereinbarkeit der unionsgerichtlichen Kontrolle von Sachverhaltsfeststellung und Beweisführung der Kommission im EU-Kartellrecht mit den Vorgaben der EMRK.