Neuerscheinungen 2013Stand: 2020-01-07 |
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Thomas Troidl
Akteneinsicht im Verwaltungsrecht
Informationszugang gemäß VwVfG, VwGO, UIG, VIG, IFG u.a.
2013. XXIX, 245 S. 224 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2013
ISBN: 3-406-64795-2 (3406647952)
Neue ISBN: 978-3-406-64795-6 (9783406647956)
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Zum Werk
Das Recht auf Akteneinsicht hat eine zentrale Bedeutung für die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Mandate. Der neue Leitfaden bietet dazu erstmals einen systematischen Gesamtüberblick.
Im Verwaltungsprozess ergibt sich ein Einsichtsrecht aus
100 VwGO. Für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens ist das Einsichtsrecht in
29 VwVfG geregelt. Daneben gibt es zahlreiche spezialgesetzliche Ansprüche auf Informationszugang, beispielsweise nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern sowie dem Umweltinformationsgesetz.
Der Leitfaden behandelt die Rechtsfragen der Akteneinsicht aus Anwaltsperspektive. Neben den Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche geht es auch um die prozessuale Durchsetzung, wenn eine Behörde die Akteneinsicht verweigert. Zudem werden praktische Hinweise für die effektive Sichtung der Aktenvorgänge gegeben, die z.B. in Planfeststellungsverfahren äußerst umfangreich sind. Ein Anhang enthält Leitsätze einschlägiger Urteile, gegliedert nach Bundesländern
Inhalt
- Praktische Bedeutung der Akteneinsicht
- Akteneinsicht bei Gericht
- Akteneinsicht nach den Fachgesetzen, z.B. im Baurecht, Umweltrecht und Kommunalrecht
- Durchsetzung des Anspruchs auf Akteneinsicht
Vorteile auf einen Blick
- erste umfassende Darstellung zum Akteineinsichtsrecht im Verwaltungsrecht
- systematischer Überblick der zahlreichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen
- Checklisten, Fallbeispiele und Praxistipps zum taktischen Vorgehen
Zum Autor
Der Autor verfügt über langjährige anwaltliche Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Er ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV (Landesgruppe Bayern) und durch zahlreiche Publikationen im Öffentlichen Recht ausgewiesen.
Zielgruppe
Der Leitfaden wendet sich an alle im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter sowie Behördenvertreter, aber auch an Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die mit verwaltungsrechtlichen Fragen befasst sind.