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Katrin Gierhake
Der Zusammenhang von Freiheit, Sicherheit und Strafe im Recht
Eine Untersuchung zu den Grundlagen und Kriterien legitimer Terrorismusprävention. Habilitationsschrift
2013. 495 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2013
ISBN: 3-428-14141-5 (3428141415)
Neue ISBN: 978-3-428-14141-8 (9783428141418)
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Die Habilitationsschrift geht der Frage nach, wie das berechtigte Sicherheitsbedürfnis einer Rechtsgemeinschaft mit einem freiheitlichen Rechts- und Strafverständnis gedanklich konsequent in Einklang zu bringen ist. Anlass der Untersuchung ist die moderne Sicherheitsgesetzgebung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es kann gezeigt werden, dass der gegenwärtig feststellbare Trend zu einem "Sicherheitsstrafrecht" kein legitimer Weg ist und durch ein ausgearbeitetes, festen Prinzipien folgendes und gesetzlich verankertes Präventionsrecht abgelöst werden muss.
Katrin Gierhake geht der Frage nach, wie das berechtigte Sicherheitsbedürfnis einer Rechtsgemeinschaft mit einem freiheitlichen Rechts- und Strafverständnis gedanklich konsequent in Einklang zu bringen ist. Anlass der Untersuchung ist die moderne Gesetzgebung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es kann gezeigt werden, dass der gegenwärtig feststellbare Trend zu einem "Sicherheitsstrafrecht" kein legitimer Weg ist und durch ein ausgearbeitetes, festen Prinzipien folgendes und gesetzlich verankertes Präventionsrecht abgelöst werden muss.
Einer Sichtung der rechtsphilosophischen Wurzeln des Freiheits- und Sicherheitsbegriffs schließen sich Überlegungen zur aktuellen staats- und verfassungsrechtlichen Diskussion um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sowie zur Debatte über den rechtsstaatlich richtigen Umgang mit dem (internationalen) Terrorismus an. Im Anschluss wird die Qualität des Strafrechts in Abgrenzung zum Recht der Prävention herausgearbeitet. Als Beispiele dienen die
129-129b und
89a, 89b und 91 StGB. Ihre Legitimität als Strafnormen ist zu bezweifeln. Abschließend werden eigene Prinzipien für eine legitime, rechtsstaatliche Prävention von - insbesondere terroristisch motivierter - Kriminalität entwickelt.
Katrin Gierhake studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaft an der Universität Trier. Nach einem einjährigen LL.M.-Studium in Nottingham promovierte sie 2004 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit einer rechtsphilosophischen Arbeit zum Völkerstrafrecht. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen begann sie im Jahr 2006 mit der Arbeit an ihrer Habilitationsschrift. Anfang 2013 wurde sie in Bonn habilitiert.