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Neuerscheinungen 2013

Stand: 2020-01-07
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Peter Allen David, Jens M. Schmittmann (Beteiligte)

Über den Umgang mit Schuldnern


Mit Arbeitshilfen Online
19. Aufl. 2013. 660 S. 21,5 cm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2013
ISBN: 3-448-05556-5 (3448055565) / 3-448-08446-8 (3448084468) / 3-648-03485-5 (3648034855)
Neue ISBN: 978-3-448-05556-6 (9783448055566) / 978-3-448-08446-7 (9783448084467) / 978-3-648-03485-9 (9783648034859)

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So treiben Sie Außenstände effektiv ein. Das Buch erläutert alle Aspekte des Prozesses - von der Vertragsgestaltung bis hin zu Praxistipps für rechtlich korrekte Mahnverfahren und außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen.
Hohe Außenstände sind ein Problem für beinahe jedes Unternehmen. Holen Sie sich Tipps vom Experten zum systematischen und effektiven Umgang mit Ihren Schuldnern. So vermeiden Sie typische Fehler beim Eintreiben von Schulden und kommen schneller zu Ihrem Geld.

Inhalte:

Mit allen Fakten zu den gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2013.
Mahnverfahren und Klagen vor dem Amtsgericht.
Alles zur Zwangsvollstreckung.
Vollstreckungsschutz, Pfändungsschutz, Gläubigerschutz.
Die besten Strategien gegen Schuldnertricks.
Mit Arbeitshilfen online:

Inkasso-Arbeitshilfen.
Textbausteine und Musterschreiben.
2.3.2 Im Mahnverfahren verfolgbare Ansprüche

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kann nur ein Anspruch verfolgt werden, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung zum Gegenstand hat (
688 Abs. 1 ZPO). Hierunter fallen insbesondere die in EUR zu erfüllenden Verbindlichkeiten aus Kauf, Werkvertrag, Darlehen, Wechsel, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek und dergleichen.

Daneben kann das Mahnverfahren auch für Zahlungsansprüche in Wohnungseigentumssachen benutzt werden (
46a WEG).

Erfasst werden

Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und zu den Kosten seiner Instandhaltung, Instandsetzung und sonstigen Verwaltung sowie eines gemeinschaftlichen Gebrauchs (
16 II WEG),
Ansprüche auf Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung (
28 I Nr. 3 WEG),
Ansprüche auf Vorschüsse entsprechend dem Wirtschaftsplan (
28 II WEG),
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verletzung der aus der Gemeinschaft entspringenden schuldrechtlichen Verpflichtungen,
Ansprüche gegen den Verwalter wegen einer Verletzung des Verwaltervertrags,
Ansprüche des Verwalters gegen Wohnungseigentümer, etwa auf Zahlung von Vergütung.
Das Mahnverfahren findet aber nicht statt, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erfolgten Gegenleistung abhängig ist oder wenn die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (z. B. bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners) erfolgen müsste (
688 Abs. 2 ZPO).

Wegen anderer Ansprüche als den vorgenannten, etwa wegen Leistung von vertretbaren Sachen (z. B. 30 Zentner Speisekartoffeln) oder Wertpapieren, kann ein Mahnverfahren nicht eingeleitet werden. Hier muss unmittelbar der Klageweg beschritten werden. Der Grund für diese Regelung ist insbesondere, dass bei Berücksichtigung auch solcher Ansprüche im Mahnverfahren dessen Umstellung auf das automatisierte (maschinelle) Mahnverfahren (siehe Rn. 51) erhebliche Schwierigkeiten bereitete.
Schmittmann, Jens M.
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht. Steuerberater. Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Lehrstuhl für Allgemeine BWL, Wirtschafts- und Steuerrecht. Mitglied des Direktoriums des RIFAM Rhein-Ruhr-Instituts für angewandte Mittelstandsforschung e. V., Essen.

David, Peter
Peter David war viele Jahre Richter am Oberlandesgericht München. Er ist Dozent bei der Deutschen Anwaltsakademie und hält bundesweit Vorträge und Seminare zu Problemen der Forderungseinziehung und Zwangsvollstreckung. Durch seine langjährige Vortragstätigkeit kennt er wie kein Zweiter die Anforderungen der Praxis.