Neuerscheinungen 2013Stand: 2020-01-07 |
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Thorsten Knobbe, Mario Leis, Karsten Umnuß
(Beteiligte)
Ausbildungszeugnisse und Referenzschreiben
Arbeitshilfen für Personalverantwortliche. Mit Arbeitshilfen online, Freischaltcode im Buch
2. Aufl. 2013. 286 S. 24 cm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2013
ISBN: 3-448-09874-4 (3448098744) / 3-648-03711-0 (3648037110)
Neue ISBN: 978-3-448-09874-7 (9783448098747) / 978-3-648-03711-9 (9783648037119)
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Sie müssen rasch ein professionelles Zeugnis für den Auszubildenden oder ein aussagekräftiges Referenzschreiben für den Trainee verfassen? Mit diesem Buch erstellen Sie immer das passende Dokument - schnell, individuell und rechtssicher.
Das Verfassen von Ausbildungszeugnissen und Referenzschreiben ist eine häufig wiederkehrende Aufgabe - und ein Zeitfresser in der Personalarbeit. Deshalb nehmen Ihnen hier die Autoren viel Arbeit ab. Formulieren Musterzeugnisse vor. Liefern Textbausteine für Empfehlungen. Und bieten Checklisten und Bewertungsbögen. Übersichtlich nach Branchen geordnet - ob für Medienberufe, für Handwerker oder Berufe im sozialen Bereich.
Inhalte:
Antworten von Experten auf häufig gestellte Fragen
Referenzen und Arbeitszeugnisse rechts- und stilsicher erstellen
Mehr als 90 Musterzeugnisse und Referenzen - auch auf Englisch
"Crashkurs Zeugniserstellung" - mit Textbausteinen
Arbeitshilfen online :
Alle Musterzeugnisse
Alle Referenzschreiben
Ablaufcheckliste
Bewertungsbögen und Begleitschreiben
1.7 Wer unterschreibt und versendet das Zeugnis?
Der Ausbildende ist nicht verpflichtet, das Zeugnis selbst anzufertigen oder durch sein gesetzliches Vertretungsorgan erstellen zu lassen. Auch muss keiner der beiden unterschreiben. Es genügt, wenn ein dem Unternehmen angehörender Vertreter des Ausbildenden unterzeichnet. Im Zeugnis ist deutlich zu machen, dass dieser Vertreter dem Auszubildenden gegenüber weisungsbefugt war.
Dabei sind auch das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Unterzeichners anzugeben. Der Grund: Erstens lässt sich an der Person und dem Rang des Unterzeichnenden die Wertschätzung des Auszubildenden ablesen. Zweitens zeugt ein kompetenter Aussteller für die Richtigkeit der im Zeugnis getroffenen Aussagen. Seinen Zweck als Bewerbungsunterlage kann das Zeugnis nur erfüllen, wenn es voneinem "erkennbar Ranghöheren" ausgestellt ist. Das Vertretungsverhältnis kann mit dem Zusatz ppa. oder i. V. kenntlich gemacht werden.
Knobbe, Thorsten
Dr. Thorsten Knobbe ist als Coach und Karriereberater tätig und Spezialist für Arbeitszeugnisse.
Leis, Mario
Dr. Mario Leis ist Dozent an der Universität Bonn und Spezialist für Arbeitszeugnisse.
Umnuß, Karsten
Dr. Karsten Umnuß ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.