Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die Steuerabgrenzung in wesentlichen Zügen neu gefasst. Dadurch ist es seit dem Geschäftsjahr 2010 zu einem erheblichen Bedeutungszuwachs von latenten Steuern gekommen. Dem steht nicht entgegen, dass nach wie vor ein Saldierungs- und ein Ansatzwahlrecht existieren. Der informelle Nutzen von Steuerlatenzen ist wegen Wahlrechten, Übergangsvorschriften und unbestimmten Rechtsbegriffen als gering zu beurteilen. Latente Steuern sind im Rahmen der Bilanzanalyse kritisch zu sehen und werden im Bereich der Jahresabschlussanalyse nach wie vor nur geringe Berücksichtigung finden.