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Birgit Noack
Trinkwasserverordnung für Vermieter und Verwalter - mit Arbeitshilfen online
Pflichten, Grenzwerte, Auswirkungen
1. Aufl. 2013. 184 S. 211 mm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2013
ISBN: 3-648-03525-8 (3648035258)
Neue ISBN: 978-3-648-03525-2 (9783648035252)
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Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung entstehen neue Pflichten und Haftungsrisiken für Vermieter und Verwalter. Die Expertin Birgit Noack erklärt Anzeige-, Untersuchungs-, Aufzeichnungs- und Aushangpflichten und welche Maßnahmen bei der Überschreitung von Grenzwerten einzuleiten sind. Die praxisnahe Kommentierung hilft bei der Umsetzung und Einhaltung der komplexen Vorschriften.
Inhalte:
Definition: Das ist Trinkwasser
Anforderungen an Trinkwasser
Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung und Anzeigepflichten
Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Mit Arbeitshilfen online:
Musteranzeige beim Gesundheitsamt
Musteraufforderung zur Gestattung des Zutritts wegen Probennahme
Musteranzeige von Grenzwert- oder Maßnahmenwertüberschreitungen gemäß
16 Abs. 3 TrinkwV
Trinkwasserverordnung
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Was ist Trinkwasser?
2.1 Ausnahmen von der Trinkwasserverordnung
2.2 Wasserversorgungsanlagen
3 Nr. 2 TrinkwV
2.4 Aufbereitungsstoffe
3 Nr. 8 TrinkwV
2.5 Technischer Maßnahmenwert
3 Nr. 9 TrinkwV
2.6 Öffentliche Tätigkeit
3 Nr. 11 TrinkwV
3 Wie muss Trinkwasser sein?
3.1 Anforderungen an das Trinkwasser (
5-7 TrinkwV)
3.2 Mikrobiologische Anforderungen (
5 TrinkwV)
3.3 Chemische Anforderungen
3.4 Indikatorparameter (
7 TrinkwV), Grenzwert für Legionellen
4 Welche Anzeigepflichten bestehen?
4.1 Allgemeine Anzeigepflichten nach
13 Abs. 1 TrinkwV
4.2 Anzeigepflichten nach
13 Abs. 2 TrinkwV
4.3 Besondere Anzeigepflichten nach
16 Abs. 1 TrinkwV
4.4 Aufhebung der Bestandsanzeige für Großanlagen nach
13 Abs. 5 TrinkwV
5 Welche Untersuchungspflichten sind zu beachten?
5.1 Für welche Gebäude besteht die Pflicht zur Legionellenuntersuchung?
5.2 Was ist unter einer repräsentativen Probeentnahmestelle zu verstehen?
5.3 Weitere Untersuchungsarten
5.4 Anzeigepflicht der Ergebnisse einer Legionellenprüfung
5.5 Wer führt die Legionellenuntersuchung durch?
6 Positives Untersuchungsergebnis! Was ist zu tun?
6.1 Maßnahmen zur Reduzierung von Legionellen
6.2 Anzeigepflicht nach
16 Abs. 1 TrinkwV
7 Müssen die Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden?
8 Welche Informationspflichten bestehen?
9 Was ist bei Bleirohren zu beachten?
9.1 Welche Gebäude sind betroffen?
9.2 Wie stelle ich fest, ob in meinem Haus noch Bleirohre existieren?
9.3 Alternative Rohrmaterialien
9.4 Informationspflicht bei Bleileitungen
10 Radioaktivität und Trinkwasser
10.1 Uran
10.2 Cadmium
10.3 Radon
10.4 Weitere Parameter
11 Wer trägt die Kosten?
11.1 Betriebskosten
11.2 Modernisierungskosten
12 Was ist beim Kaltwasser zu beachten?
12.1 Keine generelle Untersuchungspflicht
12.2 Ausnahme bei Verdachtsmomenten
12.3 Anzeigepflicht bei Grenzwertüberschreitung
13 Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen
13.1 Zivilrechtliche Haftung
13.2 Haftungsrisiko für den Hausverwalter
13.3 Ordnungswidrigkeiten (
25 TrinkwV)
13.4 Straftaten (
23 TrinkwV)
13.5 Mietminderung
14 FAQ: Die häufigsten Fragen zur Trinkwasserverordnung
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001)
Stichwortverzeichnis
Noack, Birgit
Die Rechtsanwältin Birgit Noack ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.