 Neuerscheinungen 2013Stand: 2020-01-07 |
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Kurt Stöber
Forderungspfändung
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen
16., überarb. Aufl. 2013. XXVIII, 1216 S. 226 mm
Verlag/Jahr: GIESEKING BUCHVERLAG 2013
ISBN: 3-7694-0957-4 (3769409574) / 3-7694-1038-6 (3769410386) / 3-7694-1115-3 (3769411153)
Neue ISBN: 978-3-7694-0957-4 (9783769409574) / 978-3-7694-1038-9 (9783769410389) / 978-3-7694-1115-7 (9783769411157)
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Die Forderungspfändung erlangt immer größere Bedeutung. Erfolgreich betreiben kann sie aber
nur, wer dieses hochschwierige Rechtsgebiet beherrscht und auch die kompliziertesten Fragen
schnell und sicher lösen kann.
Das Handbuch beeindruckt - schon seit der Erstauflage 1964 - durch die Verknüpfung von Praxis
und Wissenschaft, durch seinen Detailreichtum und erschöpfenden Inhalt bei größtmöglicher
Aktualität. In 8 Kapiteln nebst zahlreichen Anhängen gibt Kurt Stöber nicht zuletzt
aus jahrzehntelanger Erfahrung in der Praxis, als Autor und als Hochschullehrer präzise, praxisfeste,
verlässliche und aktuelle Antworten auf welche Frage auch immer.
Die Neuauflage - hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum durchgängig
auf dem Stand Mitte 2013 - enthält und verwertet die neuen Formulare für Zwangsvollstreckungsanträge
und natürlich die Pfändungsfreigrenzen 2013.
Sie widmet sich überdies folgenden aktuellen Themen:
- Pfändung von Kontoguthaben nach Neuregelung
- Befristete Auszahlungssperre für Guthaben bei einem Kreditinstitut
- Nachgelagerter Schutz für Einkünfte Selbständiger
- Pfändungsfreigrenze für notwendigen Unterhalt- Einkommen des Ehegatten als (vermeintlich) geldwerter Vorteil
- Schutz für Altersrenten
- Schenkung und ehebedingte Zuwendung
- Herausgabe von Kontoauszügen
- Erweiterte Drittschuldnererklärung
- Kosten für Mahnung des schweigsamen Drittschuldners
- Steuerklassenwahlrecht
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
- Änderung der Gesetze betr. Sozialleistungen
- Pfändung der Einspeisevergütung
- Pfändung der Entschädigung für überlange Verfahrensdauer
- Vorpfändung als Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers
Unverzichtbar ist auch diese Auflage wieder für alle, die mit der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten zu tun haben: Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Gerichtsvollzieher, Behörden, Unternehmen, Banken und Sparkassen, Inkassounternehmen, Schuldnerberatungsstellen u.v.a.m.