In seiner Arbeit vergleicht der Autor das im Jahr 2007 in Frankreich kodifizierte Recht der fiduziarischen Rechtsgeschäfte mit dem deutschen Rechtsinstitut der Treuhand. Untersucht werden die genannten Rechtsinstitute als Mittel der Kreditsicherung sowie der Vermögensverwaltung. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage, in wieweit eine Person Inhaberin mehrerer Vermögensmassen sein kann.