Die Vorgaben der Niederlassungsfreiheit für das europäische Gesellschaftsrecht sind weniger weitreichend als oft angenommen. Sie können nicht mit der Gründungstheorie gleichgesetzt werden. Ausgehend vom Recht der Gesellschafterdarlehen wird gezeigt, dass nationale Gesetzgeber über ausreichend Spielraum zum Schutz vor EU-Scheinauslandsgesellschaften verfügen.Mit der GmbH-Reform 2008 wurde das ehemalige "Eigenkapitalersatzrecht" rechtsformneutral in die InsO integriert. Auch wenn mit der EuInsVO sekundäres Unionsrecht die Anwendung dieser Vorschriften in hierzulande eröffneten Insolvenzverfahren von EU-Scheinauslandsgesellschaften nahe legt, ist die Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit umstritten. Die Untersuchung systematisiert das Schrifttum zum internationalen Gesellschaftsrecht und analysiert die Dogmatik der Niederlassungsfreiheit und das Herkunftslandprinzip. Im Ergebnis ist die oft als unumgänglich bezeichnete einheitliche Gründungsanknüpfung keine Vorgabe des AEUV. Es verbleibt genügend Spielraum zur Durchsetzung nationaler Gläubigerschutzstandards.