Der Grundkonflikt des Beschäftigtendatenschutzes ist eine Kollision der Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten mit den Interessen des Arbeitgebers. Dabei müssen sowohl die Grundrechte des Grundgesetzes als auch Vorgaben des Unionsrechts berücksichtigt werden. Der Autor untersucht die Grundlagen der Drittwirkung der nationalen und europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten und erläutert, wie ein angemessener Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen herzustellen ist. Dabei zeigt er praktische Konsequenzen für Auslegungsfragen im einfachen Datenschutzrecht auf und bewertet aktuelle Reformvorhaben wie den Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung.