Wenn Erben gemeinsam erben Wer bekommt was und vor allem: wie viel von was? Sobald der Erblasser mehr als einen Erben hinterlässt, sind Konflikte vorprogrammiert: Verschiedene Interessen führen zu Neid, Missgunst und Streit in der Erbengemeinschaft. Der Ratgeber erläutert die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft und hilft bei der Durchsetzung von Rechten. Über 80 Prozent der Deutschen regeln ihren Nachlass nicht in einem Testament. Für die große Mehrheit der Erben gilt dann die Erbengemeinschaft mit all ihren Problemen. Alles über Teilungsanordnungen und Vermächtnisse des Erblassers. Die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Haftungsbeschränkung. Klärung steuerlicher FragenGünther Dingeldein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht.
Martin Wahlers ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht.