Die Frage nach einer möglichen Heilung eines fehlerhaften Rechtsgeschäfts wirft sogleich die Frage nach der Endgültigkeit von deren Fehlerhaftigkeit auf. Denn obwohl die Zivilrechtsordnung bei einer Fehlerhaftigkeit eines Rechtsgeschäfts jedenfalls im Grundsatz die fehlende Wirksamkeit oder die Möglichkeit einer Aufhebung des Rechtsverhältnisses vorsieht, werden diese Rechtsfolgen durch das Rechtsinstitut der Heilung teilweise erheblich eingeschränkt. Abgesehen von wenigen einzelnen Regelungen im allgemeinen Zivilrecht ist das Rechtsinstitut der Heilung nicht generell für die gesamte Zivilrechtsordnung kodifiziert, findet sich aber in nahezu jedem Teilgebiet des Zivilrechts. Sebastian Mock untersucht das Konzept der Heilung anhand dieser einzelnen (besonderen) Regelungen und entwickelt aus diesen allgemeine Grundsätze für die Heilung fehlerhafter Rechtsgeschäfte.