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Martin Piazena
Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des In
Dissertationsschrift
2014. 445 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2014
ISBN: 3-428-14146-6 (3428141466)
Neue ISBN: 978-3-428-14146-3 (9783428141463)
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Neue Kommunikationsmöglichkeiten, wie z.B. soziale Online-Netzwerke, Chatrooms und Webforen, werden heutzutage auch zur Begehung verschiedenster Straftaten genutzt. Bereits eingehend strafrechtlich zur Kenntnis genommen wurden diesbezüglich beispielsweise Betrugsdelikte, das sog. "Cyber-Mobbing" oder auch strafbare Urheberrechtsverletzungen. Weitgehend unbeachtet blieben bisher dagegen solche Handlungen, die primär auf die Begehung einer späteren (anderen) Straftat gerichtet sind. Mit der vorliegenden Arbeit wird daher vor allem die Strafbarkeit von im Internet verwirklichten Verabredungen, Aufforderungen und Anleitungen zu Straftaten untersucht.
Die vorliegende Untersuchung behandelt im Bereich der Internetkriminalität mit dem Verabreden, Auffordern und Anleiten zu Straftaten ein Thema, das zwar höchst gegenwärtig ist, in seiner Bedeutung bisher aber dennoch kaum erkannt wurde. Die Aktualität der Arbeit zeigt sich nicht zuletzt darin, dass erstmals - und zwar während der Zeit der Bearbeitung - eine Entscheidung des BGH zur Verabredung von Verbrechen in einem Chatroom (BGH 16.03.2011, 5 StR 581/10; u.a. in: NStZ 2011, S. 570) eine breite Wahrnehmung und Diskussion im Schrifttum erfahren hat und es absehbar ist, dass in diesem Bereich der Internetkriminalität weitere Entscheidungen folgen werden. Mit der vorliegenden Arbeit werden diese Tendenzen aufgenommen und Strukturen entwickelt, wie mit derartigen Fällen strafrechtlich umgegangen werden kann.
Die Untersuchung belässt es dabei nicht allein bei der Feststellung einer Vielzahl konkreter Einzelergebnisse zu den besonders relevanten
26, 30, 111, 130a StGB und
52 I Nr. 4 WaffG, sondern überprüft diese auch gleichzeitig anhand vielfältiger und praxisorientierter Fallkonstellationen. Zudem erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit dem noch recht neuen
91 StGB, mit dem der Gesetzgeber primär den "Tatort Internet" im Blick hatte und zu dem bisher nur einige wenige Quellen im Schrifttum zu finden sind. Im Ergebnis wird dargelegt, dass das derzeit vorhandene strafrechtliche Normeninstrumentarium weitgehend auch auf die modernen Erscheinungsformen im Internet anwendbar ist und bestehende Gesetzeslücken zumeist durch punktuelle gesetzgeberische Maßnahmen geschlossen werden könnten.
A. Einleitung
Anlass und Ziel der Arbeit. Allgemeine Darstellung des Problems - Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands - Gang und Methode der Arbeit
B. Die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten des Internets
Die Entwicklung und Funktionsweise des Internets - Die relevanten Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten im Einzelnen - Allgemeine Differenzierungskriterien für die Kommunikationsmittel des Internets
C. Die strafrechtlich relevanten Formen kommunikativer Beeinflussung
Der Begriff der "interpersonalen Kommunikation" - Überblick über die kommunikationsbezogenen Normen des AT des StGB - Überblick über die Äußerungsdelikte - Überblick über die Verbreitungsdelikte - Überblick über die für die Untersuchung relevanten Tatbestände
D. Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf ausgewählte Beispielsfälle
Der Fall des sog. "Arizona Shooting" - Die Tötungsumfrage in einem Online-Netzwerk - Die Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff im Webforum - Die Verbrechensverabredung im Internetchat: Der Beschluss des BGH vom 16.03.2011 (5 StR 581/10)
E. Abschließende Betrachtung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis