Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat zahlreiche Änderungen des Erbscheinserteilungsverfahrens bewirkt. Die Verfasserin widmet sich in ihrer Arbeit den wesentlichen Neuerungen bei der Erbscheinserteilung, die sich vor allem auf die Beteiligten, die internationale Zuständigkeit und das Verfahren in streitigen Erbscheinsangelegenheiten erstrecken.