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Clara Gräfin von Spee
Gesellschafter im Reorganisationsverfahren
Die Sanierungsbeteiligung der Gesellschafter nach dem ESUG
2014. 310 S. 217 mm
Verlag/Jahr: HEYMANNS 2014
ISBN: 3-452-28151-5 (3452281515)
Neue ISBN: 978-3-452-28151-7 (9783452281517)
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Von Spee untersucht die Rechtsstellung der Gesellschafter bei der Durchführung gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen im gerichtlichen Reorganisationsverfahren und die entsprechenden Auswirkungen auf die Interessenlage von Gesellschaftern und Gläubigern. Anlass gibt das am 01.03.2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, durch das die Rechtsstellung der Gesellschafter eine tiefgreifende Änderung erfährt.
Zu Beginn widmet sich von Spee der Sanierungssituation einer GmbH und beleuchtet die in diesem Zusammenhang auftauchenden Begrifflichkeiten. Zudem werden die in der Sanierungssituation typischerweise in Erwägung gezogenen gesellschaftsrechtlichen Reorganisationsmaßnahmen, Kapitalschnitt und debt-to-equity-swap, erläutert (
2). Im Anschluss daran werden die Interessen und Konflikte im Reorganisationsverfahren herausgearbeitet und insbesondere aufgezeigt, dass das Befriedigungsinteresse der Gläubiger und das Interesse der Gesellschafter an der Aufrechterhaltung ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung ihre jeweiligen Urinteressen darstellen (
3). Um die Neuerungen des ESUG umfassend bewerten zu können, erläutert von Spee sodann kurz die Gesellschafterstellung, insbesondere ihre Blockadeposition, vor Inkrafttreten des ESUG und die Auswirkungen auf die Interessenlage der Reorganisationsbeteiligten (
4). Daran anschließend zeigt von Spee auf, dass das ESUG diese Blockadeposition bei der Durchführung gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen in der gerichtlichen Reorganisation beseitigt hat und den Gesellschaftern eine gesellschaftsrechtliche Duldungspflicht auferlegt (
5). Außerdem gelangt Sie hinsichtlich der Frage nach dem Verhältnis von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht zu dem Ergebnis, dass
225a Abs. 3 InsO so auszulegen ist, dass die Strukturmaßnahmen am gesellschaftsrechtlichen Maßstab zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird dann der Schutz der Altgesellschafter in der gerichtlichen Reorganisation durch das EUSG untersucht, insbesondere die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gesellschafter gegen den Insolvenzplan und ihre Entschädigungsmöglichkeiten. Weiterhin wird herausgearbeitet, dass die Gesellschafter der Gefahr eines vollständigen und entschädigungslosen Verlustes ihrer mitgliedschaftlichen Stellung ausgesetzt sind (
6). Nach einem Blick auf die Konsequenzen dieser Erkenntnis für die Interessenlage der Reorganisationsbeteiligten (
7) widmet sich die Untersuchung der Korrekturmöglichkeit dieser überschießenden Wirkung des ESUG (
8). Von Spee ist der Ansicht, dass die sanierungswilligen Altgesellschafter ihr Erhaltungsinteresse mit Hilfe eines Rechtes auf Beteiligung an der Reorganisation verwirklichen können sollen.