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Jürgen Meyer
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh), Kommentar
Herausgegeben von Meyer, Jürgen
4. Aufl. 2014. 859 S. 245 mm
Verlag/Jahr: NOMOS; HELBING & LICHTENHAHN; FACULTAS 2014
ISBN: 3-7089-1118-0 (3708911180) / 3-7190-3559-X (371903559X) / 3-8487-0553-2 (3848705532)
Neue ISBN: 978-3-7089-1118-2 (9783708911182) / 978-3-7190-3559-4 (9783719035594) / 978-3-8487-0553-5 (9783848705535)
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Seit Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon ist die Europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Sie bindet nicht nur die Organe und Einrichtungen der EU, sondern auch die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts.
Der EuGH hat schon in zahlreichen Entscheidungen auf die Vorschriften der Charta Bezug genommen, in seiner jüngsten Rechtsprechung ( kerberg Fransson-Urteil ) wurde der enge Anwendungsbereich (Artikel 51) offensiv ausgeweitet. Damit kommt der Charta auch für den Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene und für die Auslegung deutscher Grundrechtsvorschriften große Bedeutung zu - und es ergeben sich Konfliktfelder zwischen dem EuGH und dem BVerfG, die der deutsche Jurist kennen muss. Die Neuauflage des Standardkommentars kommt so zum richtigen Zeitpunkt. Wissenschaftlich fundiert sind sämtliche Erläuterungen praxisnah auf den aktuellen Stand der Diskussion gebracht. Schwerpunkte der 4. Auflage sind
das Verhältnis der Charta zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu den Gewährleistungen der deutschen Verfassung
Schutzbereiche der Charta, die das Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt (z.B. der Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Bildung, die Rechte von Kindern und älteren Menschen, das Recht auf eine gute Verwaltung)
die prozessuale Durchsetzung der Unionsgrundrechte.
Alle einschlägigen Entscheidungen des EuGH, des EGMR, des Bundesverfassungsgerichts und anderer nationaler Verfassungsgerichte sind eingehend erläutert.
Der neue "Meyer" ist die Informationsquelle für Europarechtler, Völkerrechtler und Verfassungsjuristen. Der aktuelle Großkommentar ist auch für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte, die in grundrechtssensiblen Bereichen tätig sind, eine wichtige Entscheidungshilfe.