Der Strompreis steigt. Die Politik steht unter Handlungsdruck. Eine grundlegende Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) steht bevor. Die Privilegien der EEG-Anlageninhaber sollen eingeschränkt werden. In der öffentlichen Debatte um eine Strompreisbremse wird dabei nicht immer differenziert zwischen Belastungen für neue EEG-Anlagen und für bereits an das Netz angeschlossene Bestandsanlagen. Die Autoren machen deutlich, dass eine Verringerung der EEG-Einspeisevergütung für Bestandsanlagen verfassungswidrig wäre. Der Gesetzgeber hat die Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Diesen besonderen Vertrauenstatbestand kann er nicht einfach mit einem Federstrich beseitigen.