Mandatsträgerbeiträgen werden mehrere Verstöße gegen die Verfassung vorgeworfen. Die Autorin erarbeitet, dass die Sonderbeiträge im Grundsatz verfassungsgemäß sind und dass ihnen eine organisationssoziologische Rationalität zugrunde liegt. Ferner unterbreitet sie einen Vorschlag zur stärkeren gesetzlichen Normierung der bisher schwach regulierten Beitragsart.Alle etablierten Parteien erheben Mandatsträgerbeiträge. Diese machen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen der Parteien aus, sind aber gleichzeitig enormer Kritik ausgesetzt. Ursache der Skepsis ist sowohl die schwache einfachgesetzliche Regulierung der Beitragsart als auch die Geheimhaltung der Einforderungspraxis durch die Parteien. Die Autorin entwickelt zunächst ein Konzept rationaler Legitimität der Mandatsträgerbeiträge. Im Zentrum der Arbeit steht die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Mandatsträgerbeiträgen. Erstmals wird dabei die Rechtsstellung aller Mandatsträgergruppen berücksichtigt. Auch die innerparteiliche Demokratie und die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Parteienfinanzierung werden als wichtige Prüfungsmaßstäbe für die Einnahmequelle herangezogen. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag für eine effektivere gesetzliche Regulierung der Mandatsträgerbeiträge als Teil einer stabilen Wettbewerbsordnung für den politischen Prozess.