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Ernst Hunsicker
Geschichten aus dem Polizei- und Kriminaldienst von 1997 bis 2004: Authentisches in Wort und Bild Teil 3
Erstauflage. 2014. 210 S. 220 mm
Verlag/Jahr: DISSERTA 2014
ISBN: 3-9542586-4-1 (3954258641)
Neue ISBN: 978-3-9542586-4-2 (9783954258642)
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Nach Teil 2 (Juni 1988 bis 1996) setzt Ernst Hunsicker in Teil 3 (1997 bis 2004 und die Zeit danach) seine authentischen Polizei- und Kriminalgeschichten fort. Teil 3 enthält auch einen Exkurs durch einige Jahre als Pensionär mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kriminalitätskontrolle. Es geht also detailliert weiter mit authentischen Geschichten mit lokalem bis internationalem Bezug sowie Menschlichem und auch Privatem. Presseveröffentlichungen, Fotos und Bilder runden das Gesamtbild ab. Viele auch bekannte Persönlichkeiten, die Ernst Hunsicker in seinem Polizeileben begegnet oder in einen Zusammenhang zu bringen sind, werden namentlich genannt und sind gesondert in einem Personenregister verzeichnet. Die Highlights aus allen Teilen hat der Autor in seinem Buch Geschichten aus dem Polizei- und Kriminaldienst von 1962 bis 2004 Authentische Highlights von der Polizeischule bis zur Pensionierung in Wort und Bild zusammengefasst.
Textprobe:
Kapitel 1: Jahr 1997: im Zeichen der Drogenbekämpfung :
Regionale Arbeitstagung im Bereich des Landgerichts Osnabrück über Schutz und Hilfen für Kinder im Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs am 09.09.1997 in Osnabrück Kritik an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
In dieser Arbeitstagung war ich durch ein Statement gefordert (Auszug daraus):
3. Täterschutz geht offenbar immer noch vor Opferschutz:
Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder schützen mehr die Daten von (potentiellen) Tätern denn die von (potentiellen) Opfern gerade auch von sexuellem Mißbrauch.
Auch die Datenerhebung im Rahmen der Gefahrenabwehr, die sich also im Vorfeld der Strafverfolgung bewegt, ist gerade auch für die Polizei wegen der umfangreichen Formalien mehr als kompliziert. Allerdings soll dieser Bereich in Kürze anwenderfreundlicher gestaltet werden.
Die Krone setzt dem aber das Strafverfahrensänderungsgesetz vom 17.03.1997 mit dem Untertitel DANN-Analyse ( genetischer Fingerabdruck ) auf und ist ein weiterer Beitrag zu der unendlichen Geschichte Schützt die Täter, vernachlässigt die auch potentiellen Opfer.
Dieses Strafverfahrensänderungsgesetz (
81e, 81f stopp) enthält Formvorschriften (Richtervorbehalt, Anonymisierung der Daten von Beschuldigten, Überwachung datenschutzrechtlicher Bestimmungen), die die Arbeit der Ermittlungsbehörden und der Gutachterstellen negativ beeinträchtigen, insbesondere aber, auch wenn ich mich wiederhole, die Täter schützen.
Um dies zu verdeutlichen:
Wenn ein Mann eines Einbruchs beschuldigt wird, werden von diesem Beschuldigten Lichtbilder gefertigt und Fingerabdrücke genommen. Ein Einbruch, also ein schwerer Diebstahl, ist ein Vergehen.
Diese Fingerabdrücke werden ausgeformelt und in ein automatisiertes Fingeridentifizierungssystem eingegeben, um diese Fingerabdrücke später mit anderen Fingerabdrücken, die an Tatorten gesichert werden konnten, zu vergleichen.
Wenn dieser Mann ein Kind sexuell missbraucht oder eine Frau vergewaltigt, werden ebenfalls Lichtbilder gefertigt und Fingerabdrücke genommen.
Allerdings: Ein Einbrecher hinterlässt evtl. Fingerabdrücke, ein Sittentäter , also Triebtäter, hinterlässt an seinen Opfern und deren Bekleidung keine Fingerabdrücke, sondern genetische Fingerabdrücke in Form von Sperma, Speichel, Haaren und sonstigen beweiserheblichen Körpersekreten. Vergleichsmaterial für einen genetischen Fingerabdruck wird durch eine Speichelprobe (Speichelabstrich aus der Mundhöhle) gewonnen.
Weniger Aufwand als ein Fingerabdruckverfahren!
Ein genetischer Fingerabdruck kann über die Blutgruppenbestimmung ebenso ausgeformelt werden wie ein gewöhnlicher Fingerabdruck. Ebenso könnte dieser genetische Fingerabdruck in eine bundesweite DANN-Datei aufgenommen werden, um dieses Material mit Spuren an Opfern zu Sexualdelikten zu vergleichen.
Das ist in anderen demokratischen Staaten überhaupt kein Problem (z.B. Großbritannien).
In Deutschland sind solche Vorstöße bisher auf Widerstand gestoßen, obwohl sexueller Missbrauch an Kindern Verbrechenstatbestände erfüllt.
Deshalb: Vielen Dank an die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die den (potentiellen) Triebtätern ein schönes Abschiedsgeschenk hinterlassen hat. So müssen es wohl die Triebtäter bewerten!
Die Kritik an der ehemaligen Bundesjustizministerin führte, was ich feststellen konnte, bei einigen Anwesenden zu einem Kopfschütteln. Aber schließlich war sie für dieses Strafverfahrensänderungsgesetz verantwortlich.
Allerdings scheint sie immer noch nicht dazugelernt zu haben; denn in der WDR-Sendung Hart aber fair Das Reizthema (19.01.2005) hat die u.a. als Gast anwesende Frau Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, den Richtervorbehalt bei Tatortspuren verteidigt.
Glücklicherweise hat sich in den Folgejahren Einiges an diesem Gesetz geändert, das nun mehr anwender- und opferfreundlich und damit weniger täterfreundlich ist. Selb