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Neuerscheinungen 2014

Stand: 2020-02-01
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Christian Altenmarkter

Langfristige Finanzierung: Darlehen, Schuldscheindarlehen, Obligationen


Erstauflage. 2014. 40 S. 10 Abb. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2014
ISBN: 3-9568433-8-X (395684338X)
Neue ISBN: 978-3-9568433-8-9 (9783956843389)

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Diese Studie, welche als Bachelorarbeit an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt eingereicht wurde, beschäftigt sich mit verschiedenen Arten der langfristigen Fremdfinanzierung, insbesondere mit dem Darlehen, dem Schuldscheindarlehen und den Obligationen. Zu Beginn werden die einzelnen behandelten Formen im System der verschiedenen Finanzierungsarten benannt und von anderen abgegrenzt. In weiterer Folge werden das Darlehen, das Schuldscheindarlehen und die Obligation als Finanzierungsform in allen Erscheinungsformen vorgestellt, Besonderheiten erklärt und miteinander verglichen. Abschließend wird ein Vergleich zwischen allen drei Formen der langfristigen Fremdfinanzierung angestellt und Vorteile je nach Finanzierungsbedarf aufgezeigt.
Textprobe:
Kapitel 4, Schuldscheindarlehen:
Die anfangs genannte, gegenwärtige Vertrauenskrise im Bankensektor ist dafür verantwortlich, dass Darlehen von Banken immer schwieriger zu erhalten sind bzw. die Vorgaben in Bezug auf Besicherung immer weiter verschärft werden. Unternehmen leiden immer unter diesem Umstand, weil es ohne das nötige Kapital unmöglich ist, anstehende Investitionen zu tätigen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders die Tourismusbranche mit Hotels und Gaststätten ist von diesem Problem am meisten betroffen.
Es ist daher nicht verwunderlich, wenn Unternehmen versuchen, Alternativen in der Aufbringung von Kapital zu suchen. In den letzten Jahren erlebte vor allem das Schuldscheindarlehen einen richtigen Aufschwung, wobei besonders auch mittelständische Unternehmen immer öfter zu dieser alternativen Finanzierungsform greifen, da mit Hilfe von Banken ein Einstieg auch schon mit mittleren Losgrößen möglich ist.
4.1, Voraussetzungen und Begrifflichkeiten:
Schuldscheindarlehen können als eine besondere Form der Darlehensfinanzierung bezeichnet werden. Sie werden zwar von Banken, Kreditinstituten oder Finanzmaklern vergeben, Kreditgeber ist aber eine Versicherungsgesellschaft oder eine andere Kapitalsammelstelle. Als Beweisurkunde der Forderung wird ein Schuldschein ausgestellt, der durch Zession an den Gläubiger übertragen wird.
Dieser Schuldschein ist aber kein Wertpapier, sondern nur ein Dokument, durch das die Beweislast der Forderung auf den Darlehensnehmer übertragen wird. Um die Forderung geltend zu machen, muss es aber nicht im Besitz des Kreditgebers sein. Durch diesen Umstand ist auch der Handel an einer Börse nicht vorgesehen. Damit Versicherungen aber Darlehen vergeben können, sind rechtliche Rahmenbedingungen nötig. In Österreich sind Versicherungsgesellschaften verpflichtet, von den Kunden einbezahlten Prämien gebundene Rückstellungen zu bilden. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind in den
19 ff. VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) normiert und werden von der FMA überwacht. Diese Rückstellungen müssen in ein Sondervermögen ausgelagert und gesondert verwaltet werden. Welche Vermögenswerte für dieses Sondervermögen in Frage kommen, regelt
78 VAG, wobei ein großer Teil auf Schuldscheindarlehen entfällt. Da dieses Vermögen unter der Prämisse der Veranlagung und nicht unter der der Kreditvergabe steht, ist die Bonität der Darlehensnehmer von großer Bedeutung. Die Versicherungsgesellschaften müssen diese Deckungsstockfähigkeit, also die Voraussetzungen, ob eine Schuldverschreibung durch dieses Sondervermögen finanziert werden kann, selbst prüfen. Einzelne Schuldscheindarlehen dürfen vorgegebene Prozentanteile des Deckungsstocks nicht überschreiten, um die Gefahr des Klumpenrisikos gering zu halten. Daher werden auch große Beträge in sogenannten Konsortialdarlehen gewährt. Zu diesem Zweck schließen sich mehrere Gesellschaften zusammen, um die erforderliche Summe aufzubringen. Weiters gelten auch 15 Jahre als Richtwert für die maximale Laufzeit, da die Deckungsstockfähigkeit auf längere Zeiträume ungenauer vorhergesagt werden kann. Es ist auch üblich, bei der Tilgung Freijahre zu gewähren und nach deren Ablauf die Tilgung vertraglich individuell zu gestalten.