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Malte Wilhelm
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im Bereich Corporate Social Responsibility
Erstauflage. 2014. 64 S. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2014
ISBN: 3-9568441-0-6 (3956844106)
Neue ISBN: 978-3-9568441-0-2 (9783956844102)
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Das CSR trägt zur Entwicklung, Unterstützung und Durchsetzung von nachhaltigen Maßnahmen und Konzepten von Unternehmen bei. Die Europäische Union hat dazu aufgerufen, an der Entwicklung eines gesetzlichen Rahmens mitzuwirken, der das nachhaltige Wirtschaften in Europa harmonisieren und reglementieren soll. Ziel ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen, die entsprechende Schutzvorschriften für die Ökonomie, die Ökologie und die Soziologie bieten sollen.
Der zentrale Gedanke dieser Arbeit ist demnach: Wie stark bedarf es eines gesetzlichen Rahmens für die Ausgestaltung des CSR? Diese Frage wird mit Hilfe von Definitionen, Beispielen aus der Praxis, unterschiedlichen Interessengruppen und gesetzlichen Vorschriften näher erläutert.
Textprobe:
Kapitel 4, CSR in Deutschland:
4.1, Rückblick auf die bisherige Entwicklung:
Während der Etablierung des CSR hier zu Lande haben sich zwei Grundsätze in der Politik hervorgetan. Seit 2009 ist das Nationale CSR-Forum offiziell beratend für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Es unterstützt die Bundesregierung dabei, die Stakeholder an einen runden Tisch zu holen, um über Fortschritte und Vorgehensweisen zu beraten. Der erste Grundsatz beschränkt aktive Eingriffe der Politik auf eine Zusammenführung zum Dialog. Zum Zweiten regt die Bundesregierung große deutsche Unternehmen dazu an, sich freiwilligen Abkommen zu verpflichten und eine Selbstverpflichtung zu schaffen. Auch dieser zweite Grundsatz ist von dem Nationalen CSR-Forum mitgetragen und wird von ihm unterstützt. Das Forum, die Bundesregierung und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwerfen zusammen die politischen Leitsätze der deutschen CSR Politik.
Gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon vor den politischen Ambitionen Bismarcks, haben sich zahlreiche deutsche Unternehmen zusammengeschlossen, um starke Allianzen für zu bilden. Bereits im Spätmittelalter bildeten sich Vereinigungen wie Handwerkerzünfte und Handelsbünde wie die Hanse. Mitte der 1990er Jahre haben sich in Deutschland erste Unternehmen den modernen Ansprüchen einer Gesellschaft gestellt. Für deutsche Unternehmer war es zu Beginn schwierig, sich in die neue verantwortungsvolle Rolle einzufinden. Gut durchdachte Gesetze und eine gute Führung der Politik ließen eine gewisse Skepsis gegenüber dem zusätzlichen sozialen Engagement der Unternehmer entstehen. Im Vergleich zum europäischen Ausland waren inländische Firmen soweit reguliert, dass kein allzu großer Bedarf an erhöhtem freiwilligem Engagement bestand. Aus selbigen Gründen ist auch zu erklären, dass die Thematik des CSR in der Politik Deutschlands bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts kaum Bestand hatte. Gut funktionierende Gesetze und Rahmenbedingungen, eine ausgeprägte Kontrolle durch Gerichte und die verhältnismäßig starke Position von Gewerkschaften, ließen CSR aus dem politischen Alltag in den Hintergrund verschwinden.
Durch die zunehmende Globalisierung veränderten sich zahlreiche Sichtweisen. Die demografischen Veränderungen, der Klimawandel, steigender Wettbewerb aus Niedriglohnländern und die Verknappung seltener Ressourcen zwangen auch hierzulande zum Umdenken. Diese Problemstellungen sind nicht im Alleingang durch die Politik, Wirtschaft oder ziviles Engagement zu beheben, sondern erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit um ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen. CSR in der deutschen Politik soll demnach ein nachhaltiges Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft darstellen.
Entscheidenden Antrieb erhielt die Politik durch das von der KOM 2001 vorgelegte Grünbuch zum Thema CSR. Zudem folgten in den Jahren 2002, 2006 und 2011 Mitteilungen der Kommission. Des Weiteren wurden durch die EU Stakeholder-Dialoge initiiert, die als Vorbild für das deutsche CSR-Forum dienten. Getrieben durch die Initiativen der EU, folgte der Rat für Nachhaltige Entwicklung 2006 den Ideen der Kommission und gab Empfehlungen für ein politisches Vorgehen für die Unternehmerische Verantwortung in einer globalisierten Welt an die Bundesregierung unter Angela Merkel ab. Diese Empfehlung stellte das erste nationale Programm dar. Hierbei wurde die Regierung zur Entwicklung eines eindeutigen CSR Orientierungsrahmens aufgefordert, in dem inhaltlich vor allem den Unternehmen Entgegenkommen und Unterstützung bei der Realisierung signalisiert werden sollte. Sicherheiten, die auf eine längere Sicht ausgerichtet sind, wie z.B. für Investitionen und Unterstützung für Entwicklungen innovativer Ideen, sollten erste Schritte in Richtung aktiver politischer Unterstützung für CSR Gesetze sein. Die CSR-Politik sollte d