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Elvin Jabrayilov

Intransparente Personengesellschaften: Besteuerung nach deutschem Steuerrecht


Erstauflage. 2014. 76 S. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2014
ISBN: 3-9582027-1-3 (3958202713)
Neue ISBN: 978-3-9582027-1-9 (9783958202719)

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Die Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht war und bleibt eine äußerst komplexe Materie. Grund hierfür ist insbesondere die unterschiedliche zivil- und steuerrechtliche Behandlung der Personengesellschaften in den nationalen Rechten sämtlicher Länder. So werden z.B. Personengesellschaften im deutschen nationalen Steuerrecht stets transparent besteuert. Nicht die Personengesellschaften selbst, sondern der hinter ihnen stehende Gesellschafter ist Steuerrechtssubjekt, während sie in einigen romanischen sowie osteuropäischen Staaten als intransparente Gebilde und somit als Subjekt des Steuerrechts angesehen werden.
Aus dieser abweichenden Handhabung resultieren eine Reihe unterschiedlicher Probleme, die häufig unter dem Oberbegriff Unterschiedliche Subjektqualifikation oder Subjektiver Qualifikationskonflikt zusammengefasst und behandelt werden. Dies kann eine Doppelbesteuerung bzw. doppelte Nichtbesteuerung zur Folge haben.
Ziel dieser Bachelorarbeit besteht darin, die Behandlung von intransparenten Personengesellschaften in Deutschland zu untersuchen und Lösungsansätze für die oben genannte Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung herauszuarbeiten.
Textprobe:
Kapitel III, Hybride Personengesellschaften:
1, Arten von hybriden Personengesellschaften:
Hybride Personengesellschaften sind solche Gesellschaften, die weder transparent noch intransparent besteuert werden. Sie liegen in der Art und Weise der Besteuerung zwischen diesen beiden Grundkonzepten. Hin-sichtlich solcher Gesellschaften kommen zwei Szenarien in Betracht. Zum einen geht es darum, dass nach dem nationalen Recht eines Vertrags-staates ein Wahlrecht zwischen einer transparenten und einer intransparenten Besteuerung besteht.
Zum anderen kommt es bei der Besteuerung auf den Status des jeweiligen Gesellschafters an. Es ist möglich, dass ein Gewinnanteil einer Gesellschaftergruppe anders besteuert wird als ein Gewinnanteil einer anderen Gruppe von Gesellschaftern. Wie in einer tschechischen Komanditni Spolecnost, unterliegt der Gewinnanteil eines beschränkt haftenden Gesellschafters in einigen Ländern einer Besteuerung auf der Gesellschaftsebene. Der Gewinnanteil des unbeschränkt haftenden Gesellschafters wird unmittelbar bei ihm selbst besteuert.
2, Abkommensberechtigung von hybriden Personengesellschaften:
Ob eine hybride PersG abkommensberechtigt ist, richtet sich nach den oben genannten Szenarien. Wenn das in dem ersten Szenario dargestellte Wahl-recht in Betracht kommt, ist die Abkommensberechtigung relativ leicht fest-zustellen. Es wird hier darauf abgestellt, wie das Wahlrecht konkret ausgeübt worden ist. Denn, wird die transparente Besteuerung gewählt, so gelten die im Kapitel B I 2 dieser Arbeit erarbeiteten Ausführungen zu transparenten Personengesellschaften sinngemäß, so dass die Abkommensberechtigung ausscheidet.
Wird hingegen die Option für eine intransparente Besteuerung ausgeübt, so kommen die zwei Voraussetzungen des Art. 1 OECD-MA für die Abkommensberechtigung zur Anwendung. Wie oben im Kapitel B II 2 ermittelt, liegen die Voraussetzungen Person und Ansässigkeit bei intransparenten Personengesellschaften unzweifelhaft vor. Sie können deshalb den Abkommensschutz für sich gelten lassen.