Der Fokus der regulierungsrechtlichen Diskussion verschiebt sich zunehmend von der wettbewerblichen Öffnung vorhandener Netze hin zur Schaffung neuer Infrastrukturen. Tobias Schmitt geht der Frage nach, welchen Beitrag die Bedarfsplanung von Infrastrukturen zu einem gewährleistungsstaatlichen Regulierungsrecht leisten kann. Ausgehend von einem weiten Regulierungsbegriff wird neben klassischen Netzsektoren auch der Krankenhaussektor auf Grund der dort bereits seit langem bestehenden Infrastrukturbedarfsplanung in die Untersuchung einbezogen. Zudem wird die von der staatlichen Infrastrukturfinanzierung ausgehende Steuerungswirkung berücksichtigt. Im Rahmen einer sektorübergreifenden Analyse legt der Autor dar, dass die infrastrukturelle Bedarfsplanung Instrument einer gewährleistungsstaatlichen Regulierung ist und welche Funktionen sie dabei ausfüllen kann. Die Untersuchung schließt mit einer Typologisierung der Bedarfsplanungsmodelle.